Hallo zusammen,
folgender Fall:
A ist in der deutschen Kanzlei K fest angestellt und hat das Angebot in der befreundeten Kanzlei U in den USA in Praktikum für 5 bis 6 Monate zu machen. Zwischen K und U bestehen keine wirtschaftlichen Verpflechtungen. K würde A für die Zeit des Praktikums freistellen und in dieser Zeit kein Gehalt an A zahlen.
- Kann A die folgenden ihm entstehenden Kosten von der deutschen Steuern absetzen?
- Reisekosten DUSA
- Miete für möbliertes Aperatment in den USA
- Auslandakrankenversicherung
- Verpflegungsmehraufwand
- Spielt es hierfür eine Rolle, ob A während seines Praktikums von U eine Bezahlung erhält?
Vielen Dank.