Meine Partnerin hat Wohnsitz in Deutschland und ist seit einigen Monaten freiberuflich tätig. Nun hat sie beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt. Dieses will nun wissen, ob andere Einkünfte vorhanden sind, wie z.B. eine Rente. Muss die Rente aus der staatlichen Schweizerischen Rentenkasse in Deutschland versteuert werden?
dazu kann ich nichts sagen.
Hallo,
hier handelt es sich um eine Frage der Auslandsbesteuerung. Es gilt das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland.
Hier heißt es:
„Ruhegehälter, Leibrenten und andere wiederkehrende oder nicht
wiederkehrende Bezüge, die von einem der beiden Vertragstaaten oder einer
anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden
Vertragstaaten als Vergütung für einen Schaden gewährt werden, der als Folge
von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur
in diesem Staat besteuert werden.“
D. h. die Rente ist in der Schweiz zu versteuern.
Für den deutschen Staat ist damit aber noch nicht Schluss. Die Rente müsste dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, d. h. es gibt Auswirkungen auf den deutschen Steuersatz (sofern weitere Einkünfte vorliegen).
In jedem Fall sind die Einnahmen dem deutschen Finanzamt mitzuteilen.
Gruß
elvi
Danke für die Rückmeldung
dazu kann ich nichts sagen.
Hallo elvi
vielen Dank für die ausführliche Information. Wir werden die entsprechenden Massnahmen treffen.
Gruss
heredi
Weiß ich leider nicht.
Danke für die Rückmeldung
Weiß ich leider nicht.
Hallo,
da bin ich überfragt - am besten schriftliche auskunft beim deutschen und/oder schweizer finanzamt anfordern.
mfg ignaz
Ich beziehe eine Rente von Belgien und muss diese in Deutschland versteuern!
Hallo kklago
soweit ich verstanden habe, hängt die Frage der Besteuerung davon ab ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Ländern existiert und welche Konditionen im Abkommen festgelegt sind. Wie das zwischen EU-Ländern geregelt ist, weiss ich nicht.
Ich beziehe eine Rente von Belgien und muss diese in
Deutschland versteuern!
Hallo heredi,
auf Nachfrage beim Pensionsamt in Belgien wurde mir erklärt, dass die Rente in Belgien unversteuert ausgezahlt werden und Deutschland somit wohl berechtigt ist, die Rente als weitere Einnahme steuerlich einzubeziehen. Dieses wird bei mir in der Weise gehandhabt.
Hallo kklago
wie ich schon am 01.03. vermerkt habe, gelten Regelungen zwischen den beteiligten Länder und es gibt deshalb keine generelle Gültigkeit.