Hi zusammen,
mal folgendes: Ich arbeite in einem nicht EU-Land. Die KV wurde bisher duch meinen AG abgedeckt. Der AG verlaengert nun meinen Vertrag nicht und ich beschliesse, noch in diesem Land zu bleiben. Ich mache also „Urlaub“. Ich habe in D schon seit Jahren so eine Jahres-Auslands KV, in deren AVB folgendes zu finden ist:
"Dauer bei Urlaubsreisen
Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Urlaubsreisen ins Ausland, die von der versicherten Person innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeginn (Versicherungsjahr) angetreten werden. Die Dauer der einzelnen Urlaubsreise ins Ausland darf dabei jedoch einen Zeitraum von 45 Tagen nicht überschreiten. Bei einer Urlaubsreise ins Ausland über einen Zeitraum von 45 Tagen hinaus besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage des Auslandsaufenthaltes. Endet das Versicherungsjahr während der Urlaubsreise ins Ausland, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag verlängert wurde. § 7, Ziffer 2, AVB/RKJ 02 gilt entsprechend.
Dauer bei Geschäftsreisen
Versicherungsschutz besteht ferner für alle Geschäftsreisen ins Ausland, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden. Die Dauer der einzelnen Geschäftsreise ins Ausland darf dabei jedoch einen Zeitraum von 10 Tagen nicht überschreiten. Im übrigen gilt § 2, Ziffer 2, Satz 2 und 3 AVB/RKJ 02 entsprechend."
Da ist ja von „Urlaubsreise“ die Rede. Ich war ja bisher beruflich hier (was gewiss alles andere als Urlaub war) und mache jetzt halt „voruebergehend Urlaub“. Also ab jetzt ja irgendwie schon eine „Urlaubsreise“. Wenn nun der Versicherungsfall innerhalb der o.g. 45 Tage eintritt, bin ich dann versichert?
Danke fuer Eure Meinung
L.