Auslands-KV - Etwas knifflig

Hi zusammen,

mal folgendes: Ich arbeite in einem nicht EU-Land. Die KV wurde bisher duch meinen AG abgedeckt. Der AG verlaengert nun meinen Vertrag nicht und ich beschliesse, noch in diesem Land zu bleiben. Ich mache also „Urlaub“. Ich habe in D schon seit Jahren so eine Jahres-Auslands KV, in deren AVB folgendes zu finden ist:

"Dauer bei Urlaubsreisen
Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Urlaubsreisen ins Ausland, die von der versicherten Person innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeginn (Versicherungsjahr) angetreten werden. Die Dauer der einzelnen Urlaubsreise ins Ausland darf dabei jedoch einen Zeitraum von 45 Tagen nicht überschreiten. Bei einer Urlaubsreise ins Ausland über einen Zeitraum von 45 Tagen hinaus besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage des Auslandsaufenthaltes. Endet das Versicherungsjahr während der Urlaubsreise ins Ausland, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag verlängert wurde. § 7, Ziffer 2, AVB/RKJ 02 gilt entsprechend.

Dauer bei Geschäftsreisen
Versicherungsschutz besteht ferner für alle Geschäftsreisen ins Ausland, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden. Die Dauer der einzelnen Geschäftsreise ins Ausland darf dabei jedoch einen Zeitraum von 10 Tagen nicht überschreiten. Im übrigen gilt § 2, Ziffer 2, Satz 2 und 3 AVB/RKJ 02 entsprechend."

Da ist ja von „Urlaubsreise“ die Rede. Ich war ja bisher beruflich hier (was gewiss alles andere als Urlaub war) und mache jetzt halt „voruebergehend Urlaub“. Also ab jetzt ja irgendwie schon eine „Urlaubsreise“. Wenn nun der Versicherungsfall innerhalb der o.g. 45 Tage eintritt, bin ich dann versichert?

Danke fuer Eure Meinung

L.

Hallo Larsi,
warst du/ bist du in einer deutschen Krankenkasse versichert?? Wenn ja kannst du eine Auslandsreisekrankenversicherung machen. Diese gilt z. Bsp. 42 Tage am Stück (Beitrag ca 9-11 € p.a.) und für jeden Tag darüber hinaus wird dann ein erhöhter Betrag (1,40-1,80 €) bezahlt. Vorraussetzung ist, das du hier in D deinen Wohnsitz hast.

Gruß
Martin

Hi Martin,

darum geht es nicht. Ich HABE ja bereits eine (und in D meinen WOhnsitz). Frage ist nur, ob ich die vor diesem hintergrund benutzen koennte. Wenn ich nach x Monaten Arbeit im Ausland dort „Urlaub“ mache.

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Hallo Larsi,

wichtig ist immer, ob du tatsächlich da Urlaub machst und zweitens darf die Aufenthaltsdauer am Stück nicht übertroffen werden.

Gruß
Marco

Hallo erstmal,

also die intelligenteste Lösung wäre einfach die entsprechende Versicherung zu kontaktieren oder jemanden damit zu beauftragen die Versicherung zu kontaktieren und den entsprechenden Ansprechpartner einfach auf diesen individuellen Fall ansprechen.

„Da wird dir geholfen!“

Bis dann

Grüß dich,

der private Krankenversicherer wird mit Sicherheit nicht leisten… Außer du bist zwischen „Ende des Jobs“ und „Anfang des Urlaubs“ in Deutschland gewesen… Von dem Tag an leistet der Versicherer dann für genau 45 Tage. Wenn du noch länger im Ausland bleibst, unbedingt vor Ort versichern…

Gruß aus Berlin Matthias