Angeblich ist er seit gestern in Holland gemeldet, das macht
den Abschluß wohl bei einigen KV’s unmöglich.
In diesem Falle sollte er sich in Holland versichern. Er müßte über die Hochschule gehen, die können Ihm die in Holland gültigen Bestimmungen und Wege erklären. In Canada und in den USA wird man mit der Einschreibung bei einer Hochschule gleich versichert. Vielleicht geht das In Holland genauso einfach.
zur vollständigen Beantwortung fehlen einige Angaben. Trotzdem versuche ich es einmal. War der Stiefsohn bisher in Deutschland in der GKV des Stiefvaters bzw. der Mutter familienversichert (bis 25 Jahre)? Dann besteht dieser Anspruch auch weiterhin, da der Auslandsaufenthalt bei Studierenden als vorübergehend betrachtet wird und der Familienhilfeanspruch weiterhin besteht. Die Sachleistungen erhält er dann nach Vorlage seiner Versicherungskarte( Versicherungsbescheinigung) in Holland nach den dortigen Vorschriften.
Jetzt kann es aber sein, dass er auch in Holland als Student pflichtversichert ist. Es kommt dann zu einer Doppelversicherung, wenn die holländische Regelung keinen Ausschluss der Studenten-Pflichtversicherung bei anderweitigem (deutschen Familienhilfeanspruch) vorsieht.
Deshalb die Empfehlung, wie von Nordlicht vorgeschlagen, erst einmal die holländische Regelung nachprüfen.
Er ist fast 26, war beim Vater im Bereich 400,- angestellt und darüber versichert. Ist auch noch nicht abgemeldet, wie wir von dem Versicherer erfahren haben, aber aus Schlamperei des Vaters, Beiträge wurden nicht mehr überwiesen.
Problematik ist ja, wenn man in jetzt günstig PKV für Auslandsstudenten versichert, hat er bei Wiedereinreise ein Problem mit der Versicherung ( GKV ), er müsste wieder eine PKV eingehen, bzw. jetzt eine Anwartschaft bezahlen, o. eine GKV in Holland.
Er muss sich eigentlich selbst drehen, leider hat halt meine Frau Angst das etwas passieren könnte und macht sich deshalb große Sorgen.
danke dir, wie es aussieht habe ich in den vorigen Antworten geschildert.
Die Aussagen einiger KV-Vertreter sind manchmal auch sehr widersprüchlich, eigentlich wollen einige die PKV verkaufen, obwohl es gar nicht sein darf, z.b. wegen bereits erfolgter Ummeldung.
Der Bursche muss jetzt erst einmal selbst initiativ werden u. Infos vor Ort einholen, u. die derzeitige Versicherungssituation mit seinem Vater klären.