wenn jemand im Ausland ein medizinisches Praktikum machen möchte, z. B. als Gynäkologin, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, die deutschen oder die vom Nachbarstaat, sagen wir mal Tschechien?
Welche Vorbereitungen müssen hierfür getroffen werden und welche Versicherungen müssen abgeschlossen werden?
Ist ein vornehmlich selbstständiges Arbeiten erlaubt oder muß ein ausgebildeter Mediziner vor Ort sein?
Wo kann man solche Praktikumsstellen finden?
Wer könnte mir hier helfen? (Ist dringend und auch gaaaanz wichtig!!!)
Eine solche Praktikumsstelle kann ich Dir
vermitteln. An- und Abreise muss Du aber
selber zahlen. Unterbringung / Verpflegung frei.
Es handelt sich um ein Projekt der Kath. Kirche. Der Orden kommt
aus Italien, hat eine Niederlassung in Deutschland. Es gibt eine
Home-Page der „Sozialen-Hilfe-Center“.
Anmerkung :
Ich halte nicht viel von der Kath. Kirche, habe dieses
Projekt aber selbst sehr oft besucht und dort auch
Führungen in deutscher Sprache gemacht.
Projektanfrage bitte per PN.
Was das Arbeitsrecht bzw. Berufsrecht in diesem speziellem
Fall angeht habe ich keine Ahnung !
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Wenn du ganz normal in Tschechien unselbstständig arbeitest dann gilt was öffentlich rechtliche Vorschriften anlangt mal allgemein tschechisches Recht. Die Sozialversicherung unterliegt tschechischem Recht (lt. EG-Wanderarbeitnehmer VO ist man immer in dem EG-Staat sozialversichert, in welchem der Arbeitsort liegt). Für den Fall, dass du in Deutschland wohnst und in Tschechien arbeitest, dann bist du wie gesagt in Tschechien nach tschechischem Recht sozialversichert, kannst aber auch in Deutschland die Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, als wärest du in Deutschland vollversichert (die tschechische Krankenkasse müsste den Schein E-106 ausstellen)
Arbeitsrecht gilt ebenfalls tschechisches Recht, da dieses an den Arbeitsort anknüpft.
Steuerrecht müsste man nachsehen, es gibt sicher ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Anders kann die Sache wiederum sein, wenn man von Deutschland aus nach Tschechien entsendet wird etc.
Ach ja noch zur Ergänzung: wenn du selbstständig arbeiten willst, dann gelten die Ausübungsvorschriften des Niederlassungsstaates, also auch die Vorschriften zur Berufszulassung. Was Sozialversicherung und Steuer anbelangt gilt das gleiche wie bei unselbstständiger Tätigkeit.
da würde ich mich direkt an die tschechische Botschaft wenden. So eindeutig ist das nämlich gar nicht. Momentan verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten gerade genau über diese Dinge. Es gibt da ganz unterschiedliche Ansichten, und so wie es aussieht, wird es auch Differenzierungen geben, was die Art der Tätigkeit anbelangt.
Mein Problem ist nicht das Finden einer solchen Stelle, sondern das Angebot. Wir suchen händeringend eine Gynäkologin ( Assistenzärztin o. ä.), welche ein großes soziales Herz hat und eine solche Stelle in der Tschechei besetzen könnte.8 Ist direkt an der deutschen Grenze, also leben verm. in BRD und tätig sein in Cheb. Vorhanden sind Arbeitsräume, etc. aber kaum Geld, da alle Zahlungen seitens Deutschland ( ist ein deutscher Hilfsverein) und der EU eingestellt wurden zum Ende des Jahres 2004.
Wir brauchen dringend jemanden, der uns hier unterstützt ohne große Kosten. Die Hilfe nähmen pädophil mißbrauchte Kinder und junge Erwachsene entgegen. tschechische Ärzte vor Ort weigern sich mit der Begründung, dass „normale“ Patientinnen nicht mehr kämen, wenn sie erführen, was diese Ärzte noch so machen…
Und um das Angebot einer solchen Stelle zu formulieren, benötige ich vorab ein paar Info`s, einen RA können wir nicht bezahlen.
Daher auch die Frage, wo man solche Praktikumsstellen "ausschreiben " kann und wie die aussehen müssen, rechtliche Dinge vorab schon geklärt etc. Was man halt so wissen muß im Vorfeld.
Wenn jemand Interesse hat oder jemanden kennt, BITTE BITTE EINE EMAIL! :o)
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Hallo Jana,
das Problem ist, dass die tschechische Regierung flexibel wie `ne Bahnschiene ist, jedwede Zusammenarbeit ablehnt ( weil es ja auch kein Problem gibt…) und von daher ist eine Hilfe von dioeser Seite nicht zu erwarten.
LG
Sabine
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Also ausschreiben kannst du das wo und wie du willst.
Wie die Anstellungsvoraussetzungen für Ärzte in Tschechien sind würde ich einfach mal bei der tschechischen Ärztekammer fragen. Wie es mit der Anerkennung des deutschen Ärztediploms aussieht, weiß ich jetzt nicht auswendig, es gibt da aber eine EG-Richtlinie darüber. Wahrscheinlich wird der Abschluss sowieso zur Gänze anerkannt - wissen tue ich das auswendig nicht.