Auslandsaufenthalt bei Arbeitslosigkeit

Hallo
meine Freundin (NRW)ist seit Ende o9.12 arbeitslos(vorher 20 Jahre im Beruf), bekommt vom Arbeitsamt eine Fortbildung ab 06.11.12 bezahlt.
Dürfte sie mich auf Mallorca in der Zeit bis zum Anfang der Fortbildung besuchen ??
(Eltern haben auch ein Haus auf Mallorca)
Danke

Hallo
soviel ich weiss muss man beim Arbeitsamt Urlaub beantragen.
Dann müsste es ok sein
mfg
Erich

meiner meinung ja ,sie muß es nur dem arbeitsamt melden,wegen versicherung , angebotene arbeit usw,da deine freundin aber eine fortbildung angeboten bekommen hat sehe ich keine bedenken,auch uns arbeitsloesn steht „urlaub“ zu.
hoffe du kannst sa was mit anfangen,ansonsten beim amt vorsprechen.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitzt

Hallo,
vermutlich nein, weil in den ersten 3 Monaten i. d. R. keine Ortsabweseheit genehmigt wird.
Aber fragen Sie bei Ihrem Vermittler.
Evtl. gehen Sie ohne Alg I
Viele Grüße
Lukas

Ja, sie darf. Muss dies aber dem Arbeitsamt mitteilen.

Ich bin nicht mehr ganz up to date, aber sie muss beim Arbeitsamt „Urlaub“ beanttragen. Jeder, der Arbeitslosenfeld bezieht hat den Anspruch auf Urlaub. Wenn sie das nicht tut, und es passiert etwas während des Urlaubs oder sie bekommt eine Einladung und nimmt diesen Termin nicht wahr, kann ihr das Arbeitslosengeld gesperrt werden.

Hoffe, ich konnte helfen.

Freundliche Grüße

Hallo ,

wenn man arbeitslos ist ,darf man generell für die
Dauer von drei Wochen Urlaub nehmen ,man muss diesen
Urlaub vom Arbeitsamt genehmigt bekommen und vorher beantragen.Innerhalb dieser drei Wochen muss man wieder
zurück sein , da einem sonst das Alg 2 gestrichen wird.

Man muss innerhalb der Fortbildung fragen ob das möglich ist und ich würde nochjmal das Arbeitsamt fragen.Alle
Bestätigungen kopieren lassen …

mit fr Grüssen.