Auslandsaufenthalt in der USA

Hallo zusammen,

zuerst möchte ich bemerken das ich nicht sicher bin ob ich im richtigen Brett bin!?
Sollte ich es nicht sein, bitte ich um Entschuldigung und hoffe es kann mir einer mitteilen wo diese Frage besser aufgehoben ist.

Nun zur selbigen:

Ich würde gerne im Dezember diesen Jahres für 3 Monate in die USA.
Bin derzeit berufstätig und bekomme die Chance unbezahlten Urlaub zu nehmen. Nun wies mich der Betriebsrat darauf hin, daß natürlich sämtliche Leistungen wie Sozialversicherung, Krankenkassenbeitrag, Rente etc. vom Arbeitgeber, solange mein Urlaub besteht, nicht getragen werden. ( muss dies also aus meiner eigenen Tasche bezahlen )

Meine Frage nun:
Behördengänge:
Wo wende ich mich hin?
Langt es wenn ich mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung setze?
Wie schaut es da bei der Sozialversicherung aus?
Arbeitslos muß ich mich ja nicht melden, da ich ja „offiziell“ beruftätig bin.

Ich hoffe, ich konnte meine Situation einigermaßen darstellen…
Bin dankbar für jeden Rat!

Gruß
Sonne

Hi

Nun zur selbigen:

Ich würde gerne im Dezember diesen Jahres für 3 Monate in die
USA.
Bin derzeit berufstätig und bekomme die Chance unbezahlten
Urlaub zu nehmen. Nun wies mich der Betriebsrat darauf hin,
daß natürlich sämtliche Leistungen wie Sozialversicherung,
Krankenkassenbeitrag, Rente etc. vom Arbeitgeber, solange mein
Urlaub besteht, nicht getragen werden. ( muss dies also aus
meiner eigenen Tasche bezahlen )

Das ist Logisch, da der Urlaub ja unbezahlt ist, Du somit für die 3 Monate kein Einkommen hast und der Arbeitgeber auch keine Anteile abführt.

Das wichtigste in der Hinsicht ist sicherlich die Krankenversicherung, rede mit deiner Versicherung über eine freiwillige Versicherung für diesen Zeitraum (incl Pflegegeld) und vor allem über eine Auslandskrankenversicherung, die den entsprechenden langen Zeitraum auch abdeckt. Die meisten Auslandskrankenversicherungen decken 1 oder 2 Monate ab.
Erkundige dich bei verschiedenen Anbietern zu dieser Problematik (Könnte für die USA teuer werden, ist aber wichtig)

Rente… fehlen halt 3 Monate bei den Beitragszahlungen. Gleiches für ALG. Allerdings beziehst Du ja kein Arbeitslosengeld, die 3 Monate werden also nicht auf eine eventuelle Auszahlung angerechnet.

Arbeitslos muß ich mich ja nicht melden, da ich ja „offiziell“
beruftätig bin.

Stimmt, und insbesondere stehst Du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung…

Einreise USA: an eventuell notwendiges Visum denken! (Botschaft nachfragen)
Die Grenze für einen Visafreien Aufenthalt liegt derzeit bei 90 Tagen, allerdings können die Behörden vor Ort eine kürzere Aufenthaltszeit festlegen… die dann nicht verlängert werden kann. (Visas können verlängert werden…)

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/l…

Grüssle
Mike

Hallo Sonne!

Bzgl. Krankenversicherung würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen. Arbeitslos kannst du dich nicht melden, weil du dem deutschen Arbeitsmarkt während dieser 3 Monate nicht zur Verfügung stehst.

In Sachen Rentenversicherung kommt es darauf an, ob dur in den USA arbeitest. Wenn ja, dann bist du auch dort rentenversicherungs- pflichtig. Da zwischen Deutschland und den USA ein Sozailversicherungsabkommen besteht, würden die US-Zeiten später auch bei der deutschen Rente berücksichtigt. Weitere Fragen hierzu kann dir die LVA Freie- und Hansestadt Hamburg beantworten. Du kannst auf prüfen lassen, ob du während dieser Zeit hier in Deutschland freiwillige Beiträge zahlen kannst. Aber dafür wendest du dich am besten mal an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Mehr Infos gibt es auch unter www.lva.de oder www.bfa.de.

Viele Grüße
Flo

Hi FloM,

In Sachen Rentenversicherung kommt es darauf an, ob dur in den
USA arbeitest. Wenn ja, dann bist du auch dort
rentenversicherungs- pflichtig. Da zwischen Deutschland und
den USA ein Sozailversicherungsabkommen besteht, würden die
US-Zeiten später auch bei der deutschen Rente berücksichtigt.
Weitere Fragen hierzu kann dir die LVA Freie- und Hansestadt
Hamburg beantworten. Du kannst auf prüfen lassen, ob du
während dieser Zeit hier in Deutschland freiwillige Beiträge
zahlen kannst. Aber dafür wendest du dich am besten mal an
eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Mehr Infos gibt
es auch unter www.lva.de oder www.bfa.de.

Danke für diese Info und links!

Wenn ich allerdings in den USA arbeiten möchte, muß ich das auch mit meinem jetzigen Arbeitsgeber abklären ( Arbeitsvertrag ).
Ist alles ganz schön kompliziert…

verwirrte Grüße
Sonne

Hi Mike

Das wichtigste in der Hinsicht ist sicherlich die
Krankenversicherung, rede mit deiner Versicherung über eine
freiwillige Versicherung für diesen Zeitraum (incl Pflegegeld)
und vor allem über eine Auslandskrankenversicherung, die den
entsprechenden langen Zeitraum auch abdeckt. Die meisten
Auslandskrankenversicherungen decken 1 oder 2 Monate ab.
Erkundige dich bei verschiedenen Anbietern zu dieser
Problematik (Könnte für die USA teuer werden, ist aber
wichtig)

Danke für diesen Hinweis, werde sobald wie möglich bei der Krankenkasse anrufen…

Einreise USA: an eventuell notwendiges Visum denken!
(Botschaft nachfragen)
Die Grenze für einen Visafreien Aufenthalt liegt derzeit bei
90 Tagen, allerdings können die Behörden vor Ort eine kürzere
Aufenthaltszeit festlegen… die dann nicht verlängert werden
kann. (Visas können verlängert werden…)

Auch gut zu wissen!
Werde mich darum kümmern…

Dankende Grüße
Sonne :smile:

Hallo Sonne und Floh,

In Sachen Rentenversicherung kommt es darauf an, ob dur in den
USA arbeitest. Wenn ja, dann bist du auch dort
rentenversicherungs- pflichtig. Da zwischen Deutschland und
den USA ein Sozailversicherungsabkommen besteht, würden die
US-Zeiten später auch bei der deutschen Rente berücksichtigt.

Nein, das glaube ich nicht. Das Geld fuer social security ist weg, es sei denn, es wurde laenger als 10 Quartale eingezahlt. Dann wird im Rentenfall die BFA ein Verfahren mit USA einleiten und du bekommst 2 Renten.

Weitere Fragen hierzu kann dir die LVA Freie- und Hansestadt
Hamburg beantworten. Du kannst auf prüfen lassen, ob du
während dieser Zeit hier in Deutschland freiwillige Beiträge
zahlen kannst.

Kann man, ist aber rausgeschnissenes Geld
Aber dafür wendest du dich am besten mal an

eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Mehr Infos gibt
es auch unter www.lva.de oder www.bfa.de.

Ausserdem: Ohne Visa max. 90 Tage in den USA, in dieser Zeit darfst du NICHT arbeiten!!! Das geht nur mit entsprechendem Visum, z. B. E1, E2, H-1B etcpp. Dieses Visum muss die Firma, fuer die du arbeiten willst, fuer dich beantragen.
Fuer weitere Fragen: e-mail

Gruss aus Ohio

Ralph

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Nein, das glaube ich nicht. Das Geld fuer social security ist
weg, es sei denn, es wurde laenger als 10 Quartale eingezahlt.
Dann wird im Rentenfall die BFA ein Verfahren mit USA
einleiten und du bekommst 2 Renten.

Woher stammt denn bitte diese Regel. Es gibt lediglich die Regelung für Kleinstzeiten. D.h., wenn nicht mehr als 18 Monate Versicherungszeiten in den USA vorliegen, werden diese Zeiten mit einem Leistungsanteil in der deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben. Es würde dann in diesem Fall keine Rente aus den USA gezahlt. Der US-Anspruch verfällt vielleicht nach den reinen US-Regeln, nicht aber nach den Abkommensvorschriften.

Kann man, ist aber rausgeschnissenes Geld

Nicht unbedingt (sollte zumindest nicht pauschal so dargestellt werden).

Viele Grüße
Flo

Woher stammt denn bitte diese Regel. Es gibt lediglich die
Regelung für Kleinstzeiten. D.h., wenn nicht mehr als 18
Monate Versicherungszeiten in den USA vorliegen, werden diese
Zeiten mit einem Leistungsanteil in der deutschen
Rentenversicherung gutgeschrieben. Es würde dann in diesem
Fall keine Rente aus den USA gezahlt. Der US-Anspruch verfällt
vielleicht nach den reinen US-Regeln, nicht aber nach den
Abkommensvorschriften.

Naja, ich hab ja auch gesagt, ich glaube. Um die deutschen Regeln hab ich mioch nicht gross gekuemmert.

Nicht unbedingt (sollte zumindest nicht pauschal so
dargestellt werden).

Stimmt aber in den allermeisten Faellen.
Ansonsten: EntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigung

Ralph