Auslandsaufenthalt Kartenführerschein BF17 früher?

Hallo liebe Community!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich stelle mir folgende Frage:

Wenn jemand das begleitete Fahren mit 17 (BF17) gemacht hat, kann er sobald er 18 den „richtigen“ EU-Kartenführerschein beantragen/abholen.
Mit dem 18. Geburtstag hat man ja das Recht, überall wo der Führerschein akzeptiert wird, zu fahren.

Wie ist es denn, wenn man über den 18ten Geburtstag im Ausland ist?
Dort wird der Kartenführerschein gebraucht, da dieser 17er Wisch dort nicht gültig ist.
Gibt es also eine Möglichkeit, die Karte schon vorher zu bekommen (natürlich erst ab 18 benutzen)?

Schonmal danke im Voraus
LG
Fritz

Gibt es also eine Möglichkeit, die Karte schon vorher zu
bekommen (natürlich erst ab 18 benutzen)?

Hi,

nein, die Karte darf erst mit 18Jahre ausgehändigt werden. Wenn im Ausland keine Stelle ( z.B. Botschaft )berechtigt ist am Geburtstag den Schein auszuhändigen, muss der Glückliche warten bis er wieder in Deutschland ist.

Es gibt zwar Sonderfälle ( kein Anspruch darauf ) das z.B. der Führerschein am Wochenende bei der Polizei zur Abholung bereit liegt, aber im Ausland kann ich mir das nicht vorstellen.

In Deutschland selber gilt die Prüfbescheinigung als Ersatz für die Fahrerlaubnis, beschränkt auf 3Monate. Im Ausland nicht.

Q-Gruß

Hallo,
ich weiß nicht ganz, wie ich es formulieren soll. „Gibt“ es den Führerschein ab dem 18. Geburtstag oder erst mit Aushändigung offiziell? Falls es ihn mit dem 18. Geburtstag gibt, und man in einem anderen EU-Land wäre, wäre doch das Aufenthaltsland für die Ausstellung zuständig - oder?

Cu Rene

Hi,

ausgehändigt wird von der ausstellenden Stelle, also die Führerscheinstelle die für die Fahrerlaubnis zuständig ist. Der Führerscheinerwerb ist ja auch mit dem Wohnort gekoppelt. Will jemand woanders den Führerschein erwerben, dann muss er es sich genehmigen lassen. Somit ist die Frage ob der Führerschein im Ausland übergeben wird rein rhetorisch. Dürfte mit viel Wohlwollen, wenn besondere Umststände vorliegen, Umzug z.B. auch mal anders gemacht werden. Nur denke ich das ein Urlaub im Ausland kein ausreichender Grund ist.
Das Urlaubsland darf keine Fahrerlaubnis ausstellen, weil die Prüfung und die Voraussetzungen für den Erwerb mit dem Wohnort verknüpft sind. Zudem wären es dann zwei Führerscheine, denn Italien könnte nur einen italienische Führerschein ausstellen, und in Deutschland liegt der deutsche Führerschein.

Es hilft also nichts, ab 18 darf in Deutschland gefahren werden, aber nicht im Ausland weil die Prüfbescheinigung nicht anerkannt wird.

Q-Gruß