Auslandsaufenthalt nach Kündigung

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl ALG I - wenn ich gekündigt werde von meinem AG und dann 5 monate ins ausland gehen möchte um zu reisen etc. - kann ich dann ALG I beziehen wenn ich zurück komme? ohne Sperrzeit ? oder beginnt dann erst wieder eine Sperrzeit?
Ich habe auch mal in einem Forum gelesen, dass man nach Rückkehr aus dem Ausland erst zur ARGE gehen kann und sich melden, dann bekommt man zwar ne sperre von einer woche wegen verzögerung der meldung aber keine sperrfrist mehr!
Wie stelle ich das am besten nun an?

Danke schon mal vorab

Das weiß ich nicht !!!