Auslandsauftrag - Mwst. Rückerstattung

Hallo liebes Forum,
ich bitte um eure Einschätzung bzgl. der Machbarkeit folgender Geschäftsidee.
Angenommen Person A (in einem Nicht EU Land) beauftragt Person B ein bestimmtes Produkt zu einem festen Preis in Deutschland zu kaufen. Anschließend soll Person B das Produkt per Post Person A ins Ausland zuschicken. Die kompletten Kosten trägt Person A im Ausland. Person B soll für seine Dienste natürlich auch entlohnt werden und Person A überläßt Person B die volle Mwst. des gekauften Produkts als Provision. Person B müßte dafür die Mwst. irgendwie in Deutschland beantragen. Gibt es vielleicht schon solch ein Geschäftsmodell ? Wie könnte man so etwas umsetzen ?

Jetzt schon vielen Dank für eure Mühe !!!

Moin moin,

auch entlohnt werden und Person A überläßt Person B die volle
Mwst. des gekauften Produkts als Provision. Person B müßte
dafür die Mwst. irgendwie in Deutschland beantragen.

Wie meinst du das ? Er bekommt die Mwst die er nicht bezahlt hat ? Und wo vordert Person B die an ? Er liefert was mit z.b. 19% Mwst und bekommt die 19% Mwst gut geschrieben ? Also wenn er keine Mwst zahlt, warum soll er sich da was wiederholen ? Oder gibt er das ohne Mwst weiter. Und im ausland werden dann Mwst fällig ? Wieso sollen die dann nach deutschland zurück wandern.

War die MWst nicht eine druchreiche Steuer . Ich kenn jedenfalls keinen der sich an der Mwst reich gemacht hat (ausser der Staat).

Sorry, bin hier in diesem Gebiet komplett Laie. Mein Verständnis ist dieser, z.B. bei Touristen, daß wenn diese Personen in Deutschland einkaufen, sie am Flughafen sich die Mwst. zurückholen können. Mein Gedanke war nun dieser, daß Person B in Deutschland ein Produkt kauft inkl. Mwst. Wahrscheinlich muß hier aus dem Beleg ersichtlich sein, das Mwst. bezahlt worden ist. Bei der Ausfuhr muß wahrscheinlich am Zoll vermerkt werden, das Mwst. bezahlt worden ist. Person A muß dann in seinem Heimatland die deutsche Mwst. (wie auch immer) zurückerstatten und muß natürlich seine inländische Mwst. bezahlen. Die volle deutsche Mwst. soll dann als „Bezahlung“ für Person B für seine Dienstleistung gutgeschrieben werden. Im Prinzip kriegt Person B indirekt die deutsche Mwst. als Provision. Hoffe, das ist etwas verständlicher ??? Bitte um Nachsicht … danke.

Hey,

sorry, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann habe ich selten so einen Blödsinn gelesen…

Der Hintergrund des Mehrwertsteuersystems ist ja, dass der MEHRWERT besteuert wird - und zwar IM jeweiligen Land wo auch dieser Mehrwert geschaffen wird. Beispiel: A produziert Tische in Deutschland, dann muss er für die verkauften Tische auch in Deutschland MwSt zahlen und eben nicht in Frankreich oder sonst wo…

Wenden wir nun mal Dein Beispiel an, dann würde das ja heißen, dass wenn Heinz den Tisch von A in Deutschland kauft, er 19% MwSt in Deutschland zahlen müsste (soweit ist das ja auch richtig). Dann schickt er ihn nach - nehmen wir mal an - Luxemburg (15% MwSt). Dort soll dann Anna sitzen und die gibt dann Heinz die 19% wieder und holt sich selbst von dem deutschen Stadt die 19% wieder. Dann am Ende zahlt sie selbst nochmal 15% MwSt an Luxemburg?! Erstens, wieso sollte jemand so etwas machen und zweitens ist dieser Satz völlig falsch:
"z.B. bei Touristen, daß wenn diese Personen in Deutschland einkaufen, sie am Flughafen sich die Mwst. zurückholen können."
Hast Du das wirklich schon mal erlebt? Also ich hab noch keine Männer gesehen, die mir vorm Bording noch schnell meine gezahlte MwSt zurück gegeben haben ^^

Liebe Grüße
Katja

Ps: Und falls ich was falsch verstanden hab, dann bitte nochmal erklären :wink:

Hey,

sorry, aber wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann
habe ich selten so einen Blödsinn gelesen…

–> Ja, mag sein … aber ich bat ja auch um Nachsicht, da für mich dieses Thema komplett neu ist.

Der Hintergrund des Mehrwertsteuersystems ist ja, dass der
MEHRWERT besteuert wird - und zwar IM jeweiligen Land wo auch
dieser Mehrwert geschaffen wird. Beispiel: A produziert Tische
in Deutschland, dann muss er für die verkauften Tische auch in
Deutschland MwSt zahlen und eben nicht in Frankreich oder
sonst wo…

–> Richtig, nichts anderes habe ich geschrieben.

Wenden wir nun mal Dein Beispiel an, dann würde das ja heißen,
dass wenn Heinz den Tisch von A in Deutschland kauft, er 19%
MwSt in Deutschland zahlen müsste (soweit ist das ja auch
richtig). Dann schickt er ihn nach - nehmen wir mal an -
Luxemburg (15% MwSt). Dort soll dann Anna sitzen und die gibt
dann Heinz die 19% wieder und holt sich selbst von dem
deutschen Stadt die 19% wieder. Dann am Ende zahlt sie selbst
nochmal 15% MwSt an Luxemburg?! Erstens, wieso sollte jemand
so etwas machen und zweitens ist dieser Satz völlig falsch:
"z.B. bei Touristen, daß wenn diese Personen in Deutschland
einkaufen, sie am Flughafen sich die Mwst. zurückholen
können."

–> Soweit ich weiß kann bei der Ausfuhr innerhalb der EU die Mwst. nicht zurückerstattet werden. Es muß sich daher um ein Land außerhalb der EU handeln. Warum beauftragt Person A Person B mit dieser Aufgabe ? Ganz einfach, weil es dieses Produkt in seinem Land nur überteuert gibt … teilweise bis zum 10fachen des Preises den es in Deutschland zu zahlen gilt. Oder es gibt es gar nicht. Daher sind solche Personen wie Person B sehr gefragt !!!

Dennoch meine wieder meine Frage … wie kann Person B das am Besten umsetzen, ohne mit dem Staat in Konflikt zu geraten ??? Also gemeint ist hier die Mwst. des Produktes das in Deutschland erworben ist über Person A im Ausland zu bekommen …

Hast Du das wirklich schon mal erlebt? Also ich hab noch keine
Männer gesehen, die mir vorm Bording noch schnell meine
gezahlte MwSt zurück gegeben haben ^^

–> Ja, hab ich … das nennt man Tax Free Service. Dafür gibt es extra mehrere Schalter am Flughafen.

Liebe Grüße
Katja

Ps: Und falls ich was falsch verstanden hab, dann bitte
nochmal erklären :wink:

–> Liebe Grüße Christian
PS. ich weiß, ich tu mir selbst schwer, das alles verständlich zu beschreiben … habe aber selbst keine ahnung wie ich es besser beschreiben soll…

Ah ok, es geht ins Nicht-EU Land :smile:

Da bin ich jetzt mal so ehrlich und gebe zu, dass ich bisher immer nur innerhalb der EU geflogen bin und deshalb diesen Tax Free Service noch nie gesehen hab ^^

Aber schau mal, ich hab hier nen interessanten Link gefunden:
http://www.frankfurt-airport.de/content/frankfurt_ai…

Vielleicht hilft das ja ein bisschen weiter.

Liebe Grüße,
Katja (die vllt mal ab und zu über den Tellerrand hinausschauen sollte ^^)

Ps: Jetzt stellt sich nur noch die Frage wie hoch diese Gebühr ist, die abgezogen wird und wie das bei VERSENDUNG aussieht. Des weiteren könnte es wohl ein Problem damit geben, dass bei Deiner Konstellation ja die Person, die im EU-Staat ist und die Ware gekauft hat, wohl ihren Wohnsitz nicht außerhalb der EU hat…

Hallo!

Um die Sache mal eine andere Tendenz zu geben, jetzt mal folgender Gedankenstoß. Wenn es sich um ein Geschäft handelt, das mit einer gewissen Regelmäßigkeit gemacht wird, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit. Dann läuft das so:

Unternehmer D sitzt in Deutschland. Er kauf den Artikel X für 100+19€Ust=119€ in Deutschland.

Die 19€ bekommt er vom Finanzamt zurück (Vorsteuerabzug)

Er liefert den Artikel An den Unternehmer Z, sesshaft im Drittland. Die Lieferung ist umsatzsteuerfrei, da Lieferung ins Drittland. D bekommt dafür 120 €.

Das heißt D hat 20 € Gewinn gemacht.

Weiter bei der Geschichte. Der Unternehmer Z kauft den Artikel für 120 €, er muss ggfls. Zoll zahlen und Einfuhrumsatzsteuer.

Wenn er den Artikel in seinem Land wieder verkauft, müsste er die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen dann aber Umsatzsteuer auf den Verkaufspreise bezahlen.

Verdient Z dann auch noch Geld bei der Geschichte?

Gruß

derschwede77

Vielen Dank, für deine Ausführung. Werde mich mal kundig machen, wie das genau mit der Vorsteuer funktioniert. Aber zumindestes habe ich jetzt einen Anhaltspunkt in welche Richtung die Reise gehen könnte.

Auftraggeber in meinem gedachten Szenario sind meistens Endverbaucher, also keine Unternehmen. Aber selbst bei Unternehmen sollte dennoch kein Minusgeschäft daraus resultieren, da die Preisunterschiede in den verschiedenen Ländern (also Deutschland und dem Drittland) gewaltig sind.

Vielen Dank !!!

Gruß Christian