Hallo Forum,
ich habe vor kurzem einen netten Auftrag (Bereich Software-Erstellung)von einem öffentlichen Institut aus Luxemburg in Aussicht gestellt bekommen und beschäftige mich nun mit der Vertragsgestaltung. Da ich bisher noch kein Geschäft mit dem Ausland getätigt habe, würde ich mich freuen, wenn der eine oder andere einmal einen Tipp oder Erfahrungsbericht dazu hätte.
Ich habe auch schon ein paar konkrete Fragen:
- Wie gehe ich mit der Mehrwertsteuer um? („zzgl. MwSt.“ oder einfach weglassen oder wie?)
- Ist die Vertragsklausel: „Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, Deutschland“ gültig?
- Gibt es vielleicht spezielle „Ausfuhrbedingungen“ für Software?
(Ich dachte da mal etwas drüber gelesen zu haben.)
Wäre schon, wenn Ihr mir weiterhelfen oder meine Bedenken zerschlagen könnten.
Viele Grüße,
Su
Hallo Su,
zu diesem Teilaspekt
- Wie gehe ich mit der Mehrwertsteuer um? („zzgl. MwSt.“ oder
einfach weglassen oder wie?)
folgendes:
Im EU-Umsatzsteuerrecht einheitlich ist die Definition des „Ortes der sonstigen Leistung“. Da kommts jetzt drauf an, was genau der Gegenstand des Vertrages ist: Die Überlassung des Nutzungsrechtes an der fertigen Software oder die Leistung „Entwicklung der Software“ oder nochmal was anderes?
In den beiden genannten Fällen hängt der Ort der Leistung davon ab, ob der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinn des letzeberjer USt-Rechtes ist. Wenn ja, ist der Ort der Leistung Luxemburg. In diesem Fall ist die Leistung nicht USt-frei in D, sondern nicht steuerbar in D (= nicht dem deutschen USt-Recht unterworfen). Dieses sollte dann auch sinnvollerweise auf der Rechnung angemerkt werden. Alle europäischen Länder haben Regelungen wie den deutschen §13b UStG, die vorsehen, dass der Empfänger der Leistung die Umsatzbesteuerung klarmachen muss.
Wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer im Sinn des letzeberjer USt-Rechtes ist, ist der Ort der Leistung dort, wo Du bei dem Auftrag hauptsächlich tätig wirst. Wenn also von D aus, dann Steuerpflicht in D und Ausweis der deutschen USt 16%. Wenn Luxemburg, dann wird dadurch steuerliche Erfassung in Luxemburg notwendig.
Schöne Grüße
MM