Guten Tag,
diese leider nicht so seltene Situation :
Ein Deutscher lebt ausschliesslich im Ausland, hat aber nur die
deutsche Staatsbuergerschaft.
Wenn dieser nun eine strafbare Handlung nach DEUTSCHEM RECHT, u.U.
also nicht strafbar nach dem Recht des Aufenthaltslandes, begeht,
kann oder sogar muss diese Straftat in der BRD, falls eine Anzeige
dorthin erfolgt, verfolgt werden ?
Fuer das, was kommt, gleich was,
vielen Dank …
Mashar5
Als Laie würde ich mal sagen, daß das nicht so einfach möglich ist. Wenn ich, in der Zeit, als ich noch in Luxemburg wohnte, Post von einem deutschen Gericht bekommen hätte, weil ich in Luxemburg etwas getan hätte, was in Deutschland verboten ist, hätte ich mal gefragt, ob die Fieber haben.
Ich könnte mir auch schlecht vorstellen, daß zB ein deutsches Gericht sich dafür interessiert, daß ein Deutscher in NL in einem Coffee-Shop dealt.
Was wohl meines Wissens möglich ist, ist die Strafverfolgung in Deutschland für im Ausland begangene Straftaten wie zB mit dem Bumsbomber nach Thailand und sich dort an Minderjährigen vergreifen.
Ein Deutscher lebt ausschliesslich im Ausland, hat aber nur
die
deutsche Staatsbuergerschaft.
Wenn dieser nun eine strafbare Handlung nach DEUTSCHEM RECHT,
u.U.
also nicht strafbar nach dem Recht des Aufenthaltslandes,
begeht,
kann oder sogar muss diese Straftat in der BRD, falls eine
Anzeige
dorthin erfolgt, verfolgt werden ?
Ich könnte mir auch schlecht vorstellen, daß zB ein deutsches
Gericht sich dafür interessiert, daß ein Deutscher in NL in
einem Coffee-Shop dealt.
Was wohl meines Wissens möglich ist, ist die Strafverfolgung
in Deutschland für im Ausland begangene Straftaten wie zB mit
dem Bumsbomber nach Thailand und sich dort an Minderjährigen
vergreifen.
Was ist zwischen den genannten Straftaten der prinzipielle Unterschied?
Wenn ein Deutscher in NL wohnt und dort in einem Coffee-Shop arbeitet, verkauft er das Zeug legal , weil in NL und nach NL-Vorschriften besteuert.
Wenn ein Deutscher mit dem Bumsbomber nach Thailand fliegt und sich dort an Minderjährigen vergreift, so ist das auch in Thailand verboten.
Gruß
Sticky
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn ein Deutscher in NL wohnt und dort in einem Coffee-Shop
arbeitet, verkauft er das Zeug legal , weil in NL und
nach NL-Vorschriften besteuert.
Selbstverständlich kann man als Deutscher in Deutschland nicht für etwas bestraft werden, was in dem jeweiligen Aufenthaltsland gar nicht strafbar ist. Umgekehrt ist das aber so, dass ich als Deutscher natürlich bestraft werden kann nach Deutschen Strafrecht für etwas, was genauso auch im jeweiligen Land strafbar ist. Beispiel: Mord und Totschlag. Das ist so ziemlich in allen Ländern der Welt strafbar. Wenn nun herauskommt, das ich als Deutscher in Trinidad jemanden getötet habe, kann da natürlich in Deutschland ein Strafverfahren eröffnet werden.
Selbstverständlich kann man als Deutscher in Deutschland nicht
für etwas bestraft werden, was in dem jeweiligen
Aufenthaltsland gar nicht strafbar ist.
Wie verhält es sich dann in einem rechtsfreien Gebiet?
Wie verhält es sich dann in einem rechtsfreien Gebiet?
Meinst Du in Wolkenkuckuksheim und in Lummerland? Da kann ich Dir leider nicht helfen. Wenn Du mir ein Land der Welt ohne Strafgesetze nennst, werde ich darüber nachdenken.