kann das Einkommen das im EU-Ausland erzielt wird, zur Bemessung der Beitragsbemessungsgrenze für eine beitragsfreie Versicherung des Kindes bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinzugezogen werden?
Wenn ja - wie?
(Offizielle Form, Verifizierung der Angaben…?)
Oder ist das nur mit Einkommen möglich, das in Deutschland erzielt wird?
kann das Einkommen das im EU-Ausland erzielt wird, zur
Bemessung der Beitragsbemessungsgrenze für eine beitragsfreie
Versicherung des Kindes bei der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) hinzugezogen werden?
Hallo,
ich denke, aus diesen Angaben kann niemand schlau werden…geschweige denn, eine Antwort geben.
Was soll gemacht werden? Welches Problem liegt vor?