Guten Morgen.
Folgende Problemstellung hat ein Freund von mir.
Er arbeitet in einer Firma, deren Zentrale in der Mitte Deutschlands ist.Sie hat einige Filialen und Niederlassungen in den großen Städten.
Laut seine Arbeitsvertrag wurde er laut Paragraph 1 Absatz 1 seine Arbeitsvertrages wie folgt angestellt:
„Der Arbeitnehmer wird von der Gesellschaft mit Wirkung vom …
als Installationstechniker im Außendienst eingestellt. Die regionale Stammniederlassungf ist … Das Einsatzgebiet kann entsprechend den betrieblichen Erfordernissen auf jede andere Niederlassung des Arbeitgebers erweitert werden. Insoweit erklärt sich der Arbeitnehmer zu überregionalen Montageeinsätzen uneingeschränkt bereit.“
Nun hat der Arbeigeber eine neue Tochterfirma im nahen Ausland eröffnet.
Dort werden immer wieder Kollegen von Ihm eingesetzt.
Nun hat man Ihn auch gefragt, ob er den bereit wäre, dort zu arbeiten.
Dies würde immer eine Woche vor Ort bedeuten.
Da aber seine familiäre Situation angespannt ist und wohl für Ihn es wichtig ist,das er jeden Tag daheim ist, hat er dies abgelehnt.
Darauf hin wurde er dazu verdonnert, dort zu arbeiten.
Nun, die eigentliche Frage.
Ist er laut seinem Arbeitsv ertrag dazu verpflichtet?
Zu mal die Firma im Ausland keine Niederlasdsung ist, sondern eine eigenständiges Tochterunternehmen.
Er hat übrigens auch den zweiten Einsatz verweigert. Nun drohen sie ihm mit Kündigung.
Ich Danke Euch für Eure Aufmerksamkeit.
Gruß
Pere
Hallo Pere,
ob er aufgrund seines Vertrag hin und wieder im Ausland arbeiten muss, oder nicht, wird nur ein Anwalt sagen können. Bedenke aber dabei: Zwei Juristen haben oft drei unterschiedliche Meinungen. Es ist deshalb vollkommen unmöglich Deine Frage sicher zu beantworten.
Das Einzige was sicher ist, ist das er gerade seinen Job riskiert. Wenn sein Arbeitgeber ihn wirklich loswerden möchte, schafft er das auch. Die familiär schwierige Lage wird sicher nicht besser, wenn er den Job erstmal verloren hat.
Ich frage mich deshalb, ob der Job oder die Familie das Problem ist?
In der Regel nehmen Arbeitgeber auf die familiäre Situation eines Arbeitnehmers Rücksicht, wenn es die betriebliche Situation denn zulässt. Allerdings hat jede Rücksichtnahme seine Grenzen bzw. es müssen die Interessen aller Beteiligter berücksichtigt werden. Versetz Dich mal in die Lage des Arbeitgebers bzw. der Kollegen!
Der Arbeitgeber hat alltäglich genug Probleme zu managen und kann nicht auch noch die privaten Probleme der einzelnen Mitarbeiter berücksichtigen. In vielen Fällen geht das einfach nicht. Private Probleme haben im Job deshalb nichts verloren. Im Notfall (z.B. Todesfall in der Familie) müssen und werden die Kollegen sowas auffangen. Das ist aber keine Dauerlösung. Vergiß nicht, dass diese in der Regel auch eine Familie haben, um die sie sich kümmern müssen.
MfG
Stephan
Arbeitsrecht
Guten Morgen.
Hallo.
Also besser ist diese Frage bei Arbeitsrecht aufgehoben.
Folgende Problemstellung hat ein Freund von mir.
Er arbeitet in einer Firma, deren Zentrale in der Mitte
Deutschlands ist.Sie hat einige Filialen und Niederlassungen
in den großen Städten.
Rechtliche Trennung ‚Filiale‘ zur ‚Niederlassung‘?
Laut seine Arbeitsvertrag wurde er laut Paragraph 1 Absatz 1
seine Arbeitsvertrages wie folgt angestellt:
„Der Arbeitnehmer wird von der Gesellschaft mit Wirkung vom
…
als Installationstechniker im Außendienst eingestellt. Die
regionale Stammniederlassungf ist … Das Einsatzgebiet kann
entsprechend den betrieblichen Erfordernissen auf jede andere
Niederlassung des Arbeitgebers erweitert werden. Insoweit
erklärt sich der Arbeitnehmer zu überregionalen
Montageeinsätzen uneingeschränkt bereit.“
Also ist fraglich, wie „überregional“ ausgelegt werden kann?
Nun hat der Arbeigeber eine neue Tochterfirma im nahen Ausland
eröffnet.
Dort werden immer wieder Kollegen von Ihm eingesetzt.
Nun hat man Ihn auch gefragt, ob er den bereit wäre, dort zu
arbeiten.
Dies würde immer eine Woche vor Ort bedeuten.
Da aber seine familiäre Situation angespannt ist und wohl für
Ihn es wichtig ist,das er jeden Tag daheim ist, hat er dies
abgelehnt.
Darauf hin wurde er dazu verdonnert, dort zu arbeiten.
Nun, die eigentliche Frage.
Ist er laut seinem Arbeitsv ertrag dazu verpflichtet?
Kann man so nicht sagen. Suche mal nach der Begrifflichkeit des überregionalen Einsatzes mit der Zulässigkeit zum Auslandseinsatz.
Zu mal die Firma im Ausland keine Niederlasdsung ist, sondern
eine eigenständiges Tochterunternehmen.
Auch das wäre zu berücksichtigen.
Aber auch das: Wenn die Stammniederlassung in der Mitte D liegt, gibt es Entfernungen innerhalb D, die weiter liegen, als die nächste Auslandsgrenze.
Er hat übrigens auch den zweiten Einsatz verweigert. Nun
drohen sie ihm mit Kündigung.
Vielelicht lässt du das mal anwaltlich prüfen Vertrags-Check für 49,-.
Ich Danke Euch für Eure Aufmerksamkeit.
Kommt aber die Kündigung, hilft letztlich nur die anwaltliche Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess, zu dem es dann wohl kommen würde.
Überregional ist von der Bedeutung im Alltagsgebrauch her, sicherlich nicht mit Ausland gemeint. Aber das kann arbeitsrechtlich anders sein. Zumal ja auch die anderen Kollegen, womöglich die gleiche Klausel im Vertrag haben und den Auslandseinsatz als überregionalen Einsatz verstehen. Auch das wird der AG entgegenhalten. Auch ist zu berücksichtigen, ob er bisher innerhalb D auch mal die eine oder andere Woche auswärts übernachtete.
Hallo,
Aber das kann arbeitsrechtlich anders sein. Zumal ja auch die anderen Kollegen, womöglich die gleiche Klausel im Vertrag haben und den Auslandseinsatz als überregionalen Einsatz verstehen. Auch das wird der AG entgegenhalten. Auch ist zu berücksichtigen, ob er bisher innerhalb D auch mal die eine oder andere Woche auswärts übernachtete. :
du hast natürlich Recht, dass es grundsätzlich um ein arbeitsrechtliches Problem geht.
Beim letzten Satz möchte ich jedoch was in die Runde schmeißen :
Wenn jemand sich vertraglich zu „Montageeinsätzen“ verpflichtet, muss man da noch berücksichtigen, ob er bisher mal die ein oder andere Woche auswärts übernachtet hat?
Ich denke (