Auslandseinsatz

Kann mir jemand sagen, auf was man am wichtigsten achten muss, wenn man als Grenzgänger im Ausland arbeiten und dabei die 183 Tage Regel auf Dauer übersteigen wird. Doppelbesteuerung, Versicherungen z.B. KFZ, Haftflicht … Und zum zweiten wäre ein kleiner Tip nett, was man für eine vergleichbare Tätigkeit wie in Deutschland zuvor ausgeübt an „Zugaben“ verlangen könnte. Danke Euch für die Antworten

Servus,

vergiss die „183 Tage“ am besten ganz schnell.

Sie sind ein kleines, aus dem Zusammenhang gerissenes Bruchstück einer Bestimmung, die in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen enthalten ist, aber noch ein paar weitere Bedingungen für eine besondere Behandlung enthält. Für sich allein gibt diese Zahl überhaupt keinen Sinn.

Wie genau die Besteuerung aussieht, richtet sich nach dem Staat, in den der Mitarbeiter entsendet wird. Auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung lässt sich nicht in Bausch und Bogen für alle Länder beschreiben.

Wenn also der Arbeitgeber selber seine Lohnabrechnung so gründlich restrukturiert, out- und umgesourced und kostenbewusst mit den billigsten Mäuselein besetzt hat, die er irgendwo vom Baum pflücken konnte, so dass dort niemand mehr in der Lage ist, für den konkreten Einsatz und das konkrete Land Auskunft zu geben - so wie es sich das eigentlich gehören würde und bei professionell arbeitenden Unternehmen mit Auslandseinsätzen auch ganz normal ist -, wird Dir nichts helfen, als das konkrete Land und die konkrete Dauer des Einsatzes zu benennen (mit Angabe von-bis, weil es hie und da einen Unterschied zwischen einem Zeitraum von zwölf Monaten und einem Kalenderjahr zu beachten gibt). Außerdem noch der Vollständigkeit halber, ob der Arbeitgeber in dem betreffenden Land eine Tochtergesellschaft oder eine sonstige Niederlassung hat, und ob der Lohn während der Entsendung von dieser getragen wird.

Außerdem noch ganz wichtig, ob es sich bei dem Einsatz überhaupt um nichtselbständige Arbeit handelt oder z.B. um den Einsatz eines selbständigen „gipsy engineers“ unter Werkvertrag.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder