Auslandseinsatz

Hallo zusammen,
wer kennt sich aus, wenn man für ein deutsches Unternehmen ins Ausland eingesetzt wird.
Sprich, bleibt die Gehaltsreglung unter dem deutschen Tarifvertrag bestehen oder wird komplett alles dem hießigen Land angepasst.
Außerdem, wie läuft es mit der Arbeitserlaubnis.
Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte, der schon mal solche Erfahrungen gemacht hat.
Danke sehr und weiterhin ein schönes Wochenende!!!

Servus Silvija,

wer kennt sich aus, wenn man für ein deutsches Unternehmen ins
Ausland eingesetzt wird.

Betreffend Sozialversicherung und Besteuerung: Ich ein bisschen.

Sprich, bleibt die Gehaltsreglung unter dem deutschen
Tarifvertrag bestehen oder wird komplett alles dem hiesigen
Land angepasst.

Das kommt drauf an. Besteht derzeit Tarifbindung? Einen Haustarif? Einen individuellen Dienstvertrag, der für den Fall schon etwas vorsieht? Geht es um eine Entsendung oder um eine Versetzung? Was sagt der Dienstherr im Vorfeld? Um welches Land geht es? Wer ist der dortige Arbeitgeber? Konzerngebunden oder nicht?

Außer gelegentlich gesetzlichen Mindestlöhnen gibts in den allermeisten Ländern keine allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften betreffend konkrete Anwendung von Tarifen mehr, die das individuell Vereinbarte brechen würden. Aber mit Kenntnis des Landes lässt sich da mehr und besser recherchieren.

Außerdem, wie läuft es mit der Arbeitserlaubnis.

Auch da hat es ganz verschiedene Regelungen. Am relativ härtesten (glaube ich zu wissen) weltweit die CH mit ihren Traum-Arbeitslosenraten.

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte, der schon mal
solche Erfahrungen gemacht hat.

Mit Erfahrungen kann ich nur vom Schreibtisch aus dienen, nämlich mit dem im Nachhinein Zurechtstoppeln von den seltsamsten oft recht blauäugig angegangenen Entsendungsfällen einerseits und der Hilfe beim legalen Import von Ostarbeitern in den 1990er Jahren andererseits.

Vielleicht geht trotzdem was, wenn Du den Schleier ein wenig lüftest…

Schöne Grüße

MM

Hallo,
es geht um ein Pharmakonzern, das in Kroatien seine Zweigstelle eröffnet. Es würde schon um eine Versetzung gehen. D. h ich würde im „Dienste“ arbeiten.

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Hallo Silvija,

es geht um ein Pharmakonzern, das in Kroatien seine
Zweigstelle eröffnet. Es würde schon um eine Versetzung gehen.
D. h ich würde im „Dienste“ arbeiten.

das kroatische Ausländer-, Steuer- und teilweise auch Sozialversicherungsrecht ist in vielen Grundzügen 1:1 von den entsprechenden westdeutschen Mustern kopiert.

Im Zuge der Gründung der Tochtergesellschaft(?) oder unselbständigen Vertriebsniederlassung(?) ist es ohnehin notwendig, vor Ort einen professionellen Berater aufzusuchen, etwa zur Bestimmung der sinnvollen Rechtsform usw. In diesem Zusammenhang sollten auch die Personalfragen definitiv geklärt werden. Da es wahrscheinlich zu Beginn der Tätigkeit nicht so sehr viele Mitarbeiter geben wird, steht auch die Frage an, ob das Thema „Lohn und Gehalt“ überhaupt intern erledigt werden soll oder ob man die Bearbeitung insgesamt (einschließlich Aspekte von Vertragsgestaltung, Steuerrecht, SV-Recht, ggf. Tarifrecht, ggf. Ausländerrecht) nach draußen geben sollte.

Vorab und unter Vorbehalt:

Per Gesetz allgemein gültige Tarife gibt es in HR wohl nicht. Insofern sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei in der Vereinbarung der Bedingungen. Welche Bereiche genau hier aber durch allgemein geltendes Recht abgedeckt sind, wenn individuell nichts vereinbart ist, kann jemand, der nach vor Ort geltendem Recht täglich ein Halbdutzend Dienstverträge in der Hand hat, mit viel kleinerem Aufwand sagen, als von hier aus möglich ist.

Ein Haken könnte das Ausländerrecht sein. Wobei ich der Schreibweise Deines Namens entnehme, dass Du möglicherweise bereits die nötige Staatsbürgerschaft hast und ohne weiteres eine Arbeitsgenehmigung bekommen kannst? Anderenfalls ist der Gang zur Ausländerbehörde in HR notwendig, um zu klären, wie das praktisch überall angewandte Prinzip „Ausländer darf nur arbeiten, wenn kein Inländer für den Job in Frage kommt“ dort formal umgesetzt wird. Wenn man die Form vor Ort erfragt und kennt, kann man den Inhalt ziemlich leicht darstellen (vgl. in umgekehrter Migrationsrichtung den Fall des „Spezialitätenkochs“).

Leider bloß diese vagen Vermutungen von mir. Ich hoffe, es melden sich noch HR-Spezialisten.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

Auch da hat es ganz verschiedene Regelungen. Am relativ
härtesten (glaube ich zu wissen) weltweit die CH mit ihren
Traum-Arbeitslosenraten.

Ich glaube, Saudi ist schwieriger :wink:

Generell wird das aber von der Fa. die entsendet
geregelt, oder wenigstens eingeleitet. Die Personal-
abteilung sagt einem, was man machen muss und wo’s
lang geht. Auch was das Gehalt betrifft, kommt es auf
die Fa. an.
Grosser Unterschied besteht, ob man ins Ausland versetzt
wird und der ARbeitsvertrag bei der deutschen Firma oder
Filiale bestehen bleibt, oder ob man von der auslaendischen
Firma oder Branche/Filiale lokal angeheuert wird - bei
letzterem bestimmen die lokalen Verhaeltnisse das Gehalt mehr,
bei ersterem bleibt es meist beim deutschen Gehalt PLUS
Auslandszulage. Wichtig ist auch: wie die Krankenversicherung
im Ausland geregelt ist, bzw. ob in Deutschland Sozialversicherung
und Rentenversicherung weitergezahlt wird. Aber wie gesagt,
das haengt von der Firma ab.

Gruesse
Elke