Auslandsentsendung

Hallo,ich möchte fragen,wieviel kann man seiner Firma bei Auslandsentsendung (Afrika) einen Zuschlag oder Prämie verlangen? Danke.

Kommt ganz darauf an
Hi,

das kommt darauf an, welche Funktion der Mitarbeiter jetzt inne hat, zu welchem Zweck er die Reise antritt, in welcher Branche er beschäftigt ist, was das Unternehmen für eine Struktur hat, usw. usf.

Gruß
Guido

Hi Audrey,

um welches Land und um welche Tätigkeit geht es?

Zwischen Rabat und Lagos ist ein großer Unterschied, und Khartoum und Douala sind jeweils auch noch ganz andere Bedingungen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Guido,danke für deine Antwort. Gibt es eine Tabelle oder etwas ähnliches, dass man nachschlagen kann?
wie wäre es, wenn: Projekt Ingenieur (nicht PL),für Projekt Betreuung,Consulting/Überwachung (Kraftwerkbau),kleines/mitteles Unternehmen als Antworten für Deine Fragen?
Grüße,
Audrey

Hallo MM,
danke für die Antwort.
z.B. in Congo?Tätigkeit als Bau-Überwachung…
Audrey.

Hallo Audrey,

für Kongo in dieser Position geschätzt 1.000 - 1.800 EUR/Monat. Die ergeben sich daraus, dass üblicherweise die Pauschale für Mehraufwand für Verpflegung in der Höhe bezahlt wird, die steuerfrei bezahlt werden könnte, wenn der Angestellte sich selber verpflegen müsste. Wenn es im Camp freie Kantinenverpflegung für alle gibt, die die Zugangsberechtigung zur Baustelle haben, bleiben die vollen 1.800 EUR beim Angestellten hängen; wenn z.B. 10 €/Tag Eigenbeteiligung bezahlt werden müssen, sinds bloß 1.500 etc. - diese Handhabung ist zwar steuerlich nicht recht sauber, aber in diesem Punkt wird verbreitet ziemlich großzügig geprüft.

Auch die zeitliche Beschränkung auf drei Monate wird in der Branche wenig respektiert, die Abrechnung der vollen Auslöse für die ganze Projektdauer ist weit verbreitet. Wenn das bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung aufgegriffen wird (ich wundere mich, wie liberal dieser Punkt oft geprüft wird), zahlt üblicherweise der Arbeitgeber und lässt seine Angestellten damit in Ruhe.

Auf diese Weise kann man in einer derartigen Projektsituation die Auslöse als „Zulage“ auffassen, zumindest die Differenz zwischen der Auslöse und der Eigenbeteiligung an der Kantinenverpflegung.

Mehr gibts bei nicht tarifgebundenen Arbeitsverträgen eher nicht, weil allein der Abschnitt im CV schon so viel wert ist, dass man auch nicht mehr bezahlen muss, weil das Interesse daran sehr groß ist. Die Kollegen von mir, die am Three Gorges Dam mitgeschraubt haben, hätten das wahrscheinlich auch ohne jede Zulage gemacht, nur fürs Dabeisein…

Schöne Grüße

MM