Auslandsimmobilie auf Kind Überschreiben

Die Mutter von einem „Freund“ möchte ihrem Sohn die vor Jahren im Ausland erworbene Immobilie überschreiben. Beide, sowohl Mutter als auch Sohn, sind Deutsche.

Wie kann die Mutter dem Sohn die Immobilie überschreiben ?

Welche Dokumente muss die Mutter oder der Sohn vorlegen ?

Wo müssen diese Dokumente vorgelegt werden in Deutschland oder im Ausland also am Ort der Immobilie.

Ist „Überschreibung“ oder „Überlassung“ oder sonstiges besser und warum ?

Welche kosten kommen auf die beiden zu ?

Wie ist der Ehemann zu berücksichtigen ?

Vielen Dank im voraus !

Hallo,

Die Mutter von einem „Freund“ möchte ihrem Sohn die vor Jahren
im Ausland erworbene Immobilie überschreiben. Beide, sowohl
Mutter als auch Sohn, sind Deutsche.

Das „Ausland“ ist überall, wo nicht „Deutschland“ ist.
Nun ist das Ausland keine einheitliche „Einrichtung“. Es gibt in jedem Staat unterschiedliche Regelungen zum Immobilieneigentum. In Kanada mag es andes sein als in Griechenland, und dort wieder anders als in Madagaskar oder Peru.

Ohne nähere Angaben sind die weiteren Fragen nicht zu beantworten.

Gruß
Jörg Zabel

Die Auslandsimmobilie befindet sich in der Schweiz

Moin,

all diese Fragen und sicher noch mehr (weil sie Dir nicht eingefallen sind), wird ein spezialisierter Rechtsanwalt problem- wenn auch nicht kostenlos beantworten.
Allerdings sind in Anbetracht der Werte um die es hier geht, diese Auskünfte sicher Preiswert.
Und rechtssicher zudem.

Gandalf

der wohl nie verstehen wird, warum es so schwer zu sein scheint, bei solchen Fragen Spezialisten einzubeziehen.