Auslandsjahr trotz Wehrpflicht?

Ich möchte im Winter 2010 ein Work and Travel Jahr in Australien machen. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass ich vom Bund eingezogen werde. Ende 2009 wurde ich auf T2 gemustert und habe bisher noch keinen Bescheid bekommen. Allerdings möchte ich mich bald für das Auslandsjahr anmelden um die Flugtickets zu reservieren und das Visum zu beantragen.
Ist so ein Auslandsaufenthalt ein Grund mich für ein Jahr beim Bund zurückstellen zu lassen?
Ich weiß nicht was ich machen soll, wenn ich plötzlich kurzfristig eingezogen werde, mich dann aber bereits bei der Agentur für Work and Travel angemeldet haben. Wenn ich dann nämlich hierbleiben muss, muss ich das Geld für den Flug usw ja trotzdem bezahlen und das Working Holiday Visum für Australien darf man nur ein mal im Leben beantragen.

Und wenn ich mich zurückstellen lassen möchte, muss ich den Antrag dann Stellen, bevor ich den Bescheid bekomme, dass ich eingezogen werde? Oder erst wenn ich Ihn erhalten habe?
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Grüße Sascha

Hallo,

ich beantworte nur Fragen zur Kriegsdienstverweigerung.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

Zu diesem Thema kann ich nichts sagen. Da kenn ich mich nicht aus. Logisch wäre für mich, beim Bund einfach mal direkt anzufragen. Die werden dir doch bestimmt Auskunft geben können. LG Anne

Hallo Sascha,

also ein Zurückstellungsgrund ist dein Auslandsjahr meiner Einschätzung nach nicht. Es ist ja ein persönliches Anliegen (ohne konkreten Ausbildungshintergrund) und es spräche nichts dagegen, es nach dem Wehrdienst anzutreten. Die genauen Zurückstellungsgründe findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__12.html .

Ich denke du solltest einfach einen Antrag stellen in dem du deine Beweggründe möglichst ausführlich darlegst - und das sollte vor der Einberufung (der Tag an dem du den E.-Bscheid erhälst) geschehen.

Wenn du es hart auf hart willst, gibt es wahrscheinlich noch andere Wege (Neumusterung, Wehrpflichtsanwalt, Nachweis persönlicher Härte … ), allerdings solltest du gut überlegen ob das nötig ist.

LG,
Koloblicin

Hallo Sascha,
tut mir Leid bei mir bist Du an der falschen Adresse
ich kenn mich damit nicht aus ,trotz dem alles Gute .
Karl

Hi,

sorry für die späte Antwort:

Also grundsätzlich ist es so, dass die Kreiswehrersatzämter gut einplanbare d.h. Wehrpflichtige mit einem guten Tauglichkeitsgrad ( T2 ist sehr gut )und einem guten Schulabschluss (Abi) oder abgeschlossener Berufsausbildung, möglichst direkt im Anschluss an die Schule oder die Ausbildung einberufen.

Zurückstellungen auf welche Du einen Rechtsanspruch hättest, werden nur für Schulbesuche und Berufsausbildungen ausgesprochen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Schule oder die Berufsausbildung abgeschlossen hast bzw. im Sommer 2010 abschließen wirst und dann das Auslandsjahr machen willst, oder ? Dann könnte es natürlich sein, das die Bearbeiter beim Kreiswehrersatzamt Dich einberufen möchten. Die wissen ja nichts von Deinen Planungen und denken, dass Du Schule oder Ausbildung abgeschlossen hast und auf die Einberufung wartest ( steht auch so im Musterungsbescheid - nach Ablauf der darin aufgeführten Zurückstellung mußt Du mit Deiner Einberufung rechnen). Die schlechteste Alternative ist es, einfach abzuwarten. Denn wenn der Einplaner Dich erst einmal einberufen hat und/oder das alles geplant hat, ist es sehr schwierig da dann wieder herauszukommen.

Ich kann Dir nur unbedingt zu einem direkten Gespräch mit dem Einplaner bei Deinem Kreiswehrersatzamt raten. Die haben immer etwas Spielraum und können den Einberufungstermin ggf. in Deinem Sinn etwas verschieben. Glaub mir, ein freundlichens Gespräch beim Kreiswehrersatzamt wirkt manchmal Wunder. Nicht einfach nur einen Brief schreiben, sondern hinfahren und mit dem Einplaner für den Grundwehrdienst sprechen. Zur not geht das aber auch telefonisch.

Schlimmstenfalls teilt man Dir dann mit, dass Du einen so guten Tauglichkeitsgrad und eine so gute schulische oder berufliche Ausbildung hast, dass man Dich direkt im Anschluss einberufen möchte. Wäre zwar blöd für Dich, aber immerhin eine verlässliche Auskunft, sodass Du das Auslandsjahr nicht umsonst beantragst. Mit etwas Glück aber, lässt der Einplaner ja aber mit sich reden und Du kannst vor dem Grundwehrdienst noch nach Australien.

Viel Glück.

Frank

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Hallo Sascha,

bei Ihrer Frage gibt es eine theoretische und eine praktische Antwort.

Die theoretische: Work&Travel ist kein Zurückstellungsgrund. Allerdings lässt sich in manchen Fällen im Rahmen des so genannten Einberufungsermessens eine Nichtheranziehungszusage für die Dauer des Australienaufenthaltes heraushandeln. Ein Gespräch darüber mit dem Einberufer im Kreiswehrersatzamt kann also sinnvoll sein.
Was ist aber, wenn der Einberufer sagt: Nee, gib’s nich.

Deshalb noch eine praktische Antwort: Wenn Sie mit „habe bisher noch keinen Bescheid erhalten“ meinen, dass Ihnen das Ergebnis der Musterung noch nicht mitgeteilt wurde, ist alles relativ einfach. Dann sollten Sie, sobald Sie den Musterungsbescheid bekommen, sofort Widerspruch einlegen.
Wenn Sie mit „habe bisher noch keinen Bescheid erhalten“ meinen, dass Sie noch keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, können Sie die Einberufbarkeit mit einem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer blockieren. Es lässt sich leicht organisieren, dass das vor einer Einberufung schützende KDV-Anerkennungsverfahren bis zu Ihrer Abreise nach Australien andauert, siehe auch www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=21 Den Zivildienst können Sie dann für die Zeit nach Ihrer Rückkehr aus Australien vereinbaren.

Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline der Zentralstelle KDV gerne zur Verfügung - Bedingungen siehe www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19

Einen spannenden Aufenthalt in Australien wünscht Peter Tobiassen