Auslandsknöllchen 16€ auf 71,44€ getunet

Hallo Allerseits,

Person X parkt sagen wir mal in Ungarn ohne Parkschein und kassiert einen Strafzettel i.H.v. 16€. Er ist auf dem Weg nach Deutschland und zahlt die 16€ allein aus Zeitgründen nicht ein. Nach einigen Wochen kommt ein Bescheid über ein Verwarnungsgeld i.H.v. 71,44€ mit Begründung zusätzlicher Verwarnungsgelder aufgrund von Zahlungsverzögerung. Nun ist die Zustellung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen aufgrund der Tatsache, dass das Verwarnungsgeld über 70€ liegt im europäischen Ausland möglich.

??? Ist das nicht von hinten bis vorne faul? Haben Sie das Recht dazu? Das könnte man dann doch bei jeder Kleinigkeit machen und die 70€ Grenze würde jeglichen Sinn verlieren…

Besten Dank und herzliche Grüße,

Ayjay

Nun ist
die Zustellung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen
aufgrund der Tatsache, dass das Verwarnungsgeld über 70€ liegt
im europäischen Ausland möglich.

Hi,

welche Konsequenzen?

Österreich-Ungarn gab es mal, ist aber Gesichte.

Nur mit Österreich ist ein entsprechendes Vollstreckungsabkommen getroffen worden, nicht mit Ungarn.

??? Ist das nicht von hinten bis vorne faul?

Warum sollte es so sein, haben andere Länder auch das wenn Bußgelder nicht bezahlt werden der Preis steigt.

Kann dir aber egal sein solange es zwischen Ungarn und Deutschland kein Vollstreckungsabkommen gibt.

Nur wenn Du mal nach Ungarn kommst kann es eingetrieben werden, sonst nicht.

Q-Gruß

Nun ist
die Zustellung mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen
aufgrund der Tatsache, dass das Verwarnungsgeld über 70€ liegt
im europäischen Ausland möglich.

Hi,

welche Konsequenzen?

Österreich-Ungarn gab es mal, ist aber Gesichte.

Nur mit Österreich ist ein entsprechendes
Vollstreckungsabkommen getroffen worden, nicht mit Ungarn.

??? Ist das nicht von hinten bis vorne faul?

Warum sollte es so sein, haben andere Länder auch das wenn
Bußgelder nicht bezahlt werden der Preis steigt.

Jetzt mal von Vollstreckungsmöglichkeiten abgesehen…
Das kann doch nicht sein… Das hieße, die Zusendung des Verwarnungsgeldes erfolgt IMMER, da nach irgendwelchen Bußgeldstufen die 70€ IMMER überschritten werden. Das würde dann bedeuten, dass die 70€ lediglich einen vorzeitigen Bußgeldbescheid verhindern und keinen weiteren Sinn haben. Damit würde es per definitionem keine Bagatelldelikte mehr geben, welche nicht ins europäische Ausland verschickt werden könnten. Dies ist keinesfalls der Wille des Gesetzgebers gewesen.

Mich würde interessieren, ob die Zusendung nach entsprechender „Bußgeldaufstockung“ dem entsprechenden Gesetz nach zulässig sind, denn dann verliert jenes jeglichen Sinn und ist nur zum Nachteil des gescholtenen Bürgers, wenn er nicht gerade mit Vollstreckungsmöglichkeiten spielt und wenn er noch einmal innerhalb der Verjährungsfrist das entsprechende Land besuchen möchte.

Kann dir aber egal sein solange es zwischen Ungarn und
Deutschland kein Vollstreckungsabkommen gibt.

Nur wenn Du mal nach Ungarn kommst kann es eingetrieben
werden, sonst nicht.

Q-Gruß

Gruß, Ayjay

Hi,

das sich Verstöße die sich im Verwarnbereich befinden erhöhen können ist auch in Deutschland möglich. Wird eine Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen, sprich bezahlt wird daraus ein Bußgeldbescheid, sprich kostet 23,50€ mehr. Es ist also auch hier ein ganz normaler Vorgang. Auch Mahngebühren sind nicht unüblich, bzw. Vollstreckungskosten.

Andere Länder andere Sitten, z.B. Niederlande da steigt es sogar in Stufen wenn nicht bezahlt wird.

Wie das dann, sollte es zu Vollstreckungsabkommen kommen, gehandhabt wird steht noch in den Sternen. Bleibt es bei den 70€ oder wird es 150€ oder weniger, steht dann im Vertrag.

Ob es ein Nachteil des Bürgers ist wenn er sich, im übertragenen Sinne, durch Flucht entziehen kann. In deinen Augen wohl doch, andererseits verlangen wir ja auch von den Gästen das sie hier die Regeln einhalten. Sich nicht der Verfolgung der Strafe entziehen können.

Es könnte dann auch wenn ich deiner Argumentation folge auch beklagt werden das Verstöße im Ausland erheblich höher mit Bußgeldern belegt sind. Was hier in D eine Bagatelle ist, ist in anderen Ländern gleich mal ein mehrfaches teurer.

Aber egal wie teuer es werden kann, es kann jeder wenn er das Risiko nicht eingehen will, berechtigte Bagatellbeträge einfach zahlen, bevor es teuer wird.

Q-Gruß