Auslandskosten-Muss Mobilfunkanbieter warnen?

Hallo Expertinnen und Experten!

Ich suche dringend Hilfe im folgenden Anliegen:

Mal angenommen jemand telefoniert im Ausland in der Annahme, dass er eine Art „Reiseversprechen“ bei der Telekom gebucht hat (75c pro Gespräch plus Minutenpreis, wenn man der Anrufer ist). Hierbei entstehen Telefonkosten (nicht Datenroaming) von 1350,-€! Der Betroffene hat sich im Telekom-Shop, das kann er nicht nachweisen, erkundigt, in welche Länderzone sein Reiseland (Türkei) fällt und man hat ihm die Zone 1 genannt. Es handelte sich allerdings um die zweite Zone, sodass der Minutenpreis bei 1,29 + 75/Gespräch liegt und demnach pro Stunde 1,29 x 60 Min. an Mehrkosten entstanden sind.

Der Mobilfunkanbieter hat in einer SMS mitgeteilt, dass die derzeitigen Kosten 20 Euro übersteigen. Ok. Aber zwischen ‚über 20‘ und 1350 liegen ja noch einige Euros. Muss denn da nicht nochmal gewarnt werden?

Ich bin also auf der Suche nach einer gerichtlichen Entscheidung, die diesem fiktiven Fall ein bisschen Geld ersparen könnte.

Herzlichen Dank für alle Antworten!

Hallo,
also die rechtslage ist eigentlich recht klar. Wenn man mit dem einem deutschen Mobilfunknetz im Ausland telefoniert entstehen teilweise wie Sie schon geschrieben haben erhebliche Kosten, leider! Daher muss sich jeder in einem Fachmarkt oder über ein Fachpersonal informieren. Dieses hat die Person ja auch getan. Wenn der Fachberater eine Falschaussage macht kann man ihn sicherlich auf die Differenz der entstandenen Kosten Zone 1 zu Zone 2 festnageln, nur dieses muss erstmal 100%ig vom Kunden per Zeugen nachgewiesen werden. Und auch dann ist es noch schwierig. Das kann er ja leider nicht belegen oder nachweisen. Der Anbieter muss ja neuerdings warnen und das hat er auch getan. Daher muss man sich dann im klaren sein das dort erhebliche Kosten entstehen. Der Kunde sollte ja merken das die 20 Euro Warnung innerhalb kürzester Zeit aufgetreten ist und somit klar ist das wenn eine große Anzahl an Minuten telefoniert wird die Kosten massiv in die Höhe gehen!
Es gibt nur noch eine Möglichkeit die man versuchen kann:
Einen sachlichen, freundlichen Brief direkt an die Beschwerdestelle des Netzanbieters senden. Die genaue Sachlage schildern und um ein entgegenkommen bitten. Meist zeigen sich die Netzbetreiber schonmal kulant! MfG

Sehr geehrter Nutzer,

um Geld zu sparen sollte man halt nicht unbedacht drauslostelefonieren und wenn die Rechnung entsprechend hoch ausfällt den Anbieter dafür verantwortlich machen wollen. Oder im Ausland örtliche Prepaid - Karten verwenden, dann behält man den Überblick.
Es gibt aber wohl eine EU - Regelung, nach der die Kosten die Summe x nicht übersteigen dürfen, dann wird einfach abgeschaltet. Man muß dann ausdrücklich sagen, daß man weiter telefonieren möchte. Danach vielleicht mal im Netz suchen.
Zu rechtlichen Fragen kann und darf ich keine Auskünfte geben.

MfG Benno

Ich glaube, hier bist Du bei einem Rechtsexperten besser aufgehoben, der Dir sicherlich den entscheidenden Rat geben kann.

meines Erachtens muss der Anbieter nicht warnen, leider.

ich denke, es gibt bestimmte Beiträge in der c’t (oder auf heise.de). Dort kannst Du auch direkt nachfragen.

Hallo Sandy,

bin beim durchstöbern des Forums auf Deine Frage gestoßen. Auch wenn die Antwort vermutlich nicht mehr aktuell zu Deinem fiktiven Fall ist, wollte ich dir für mal ein paar Infos für die Zukunft geben.

Ich arbeite momentan für einen bekannten Mobilfunkanbieter (mit Flats zum monatlichen buchen oder abbestellen) und deine fiktive Reklamation/Anfrage wäre auch bei uns abgelehnt worden. In einer kaufmännischen Ausbildung lernt man zwar, das auch mündliche Absprachen bindend (quasi einen Kaufvertrag darstellen können) sind, für eine gerichtliche Relevanz ist jedoch die schriftform zwingend erforderlich.

Somit ist die (mündliche)Aussage des Mitarbeiters im beschriebenen Shop rechtlich nichts wert, solange dies nicht vom selben Mitarbeiter schriftlich bestätigt wurde. Anders sieht es natürlich aus, wenn Zeugen diese Aussage bestätigen könne; meist ist dies jedoch erst im tatsächlich folgenden Rechtsstreit erfolgreich bzw. relevant.

Aber zurück zum Kern Deiner Frage, der Mobilfunkanbieter Deiner fiktiven Anfrage versendet im geschilderten Fall keine Warn SMS oä, sofern die Nutzung nicht komplett atypisch ist, also eine ungewöhnlich hohe Nutzung. In diesem Fall würde (zumindest bei meinem Arbbeitgeber) eine sogenannt Highspender-Sperrre erfolgen und die SIM ist dann für sämtliche kostenpflichtigen Verbindungen gesperrt, auch ankommendes Roaming.

Als Fazit bleibt somit leider nur:

  • IMMER vorher selbst informieren (laut AGB jedes Mobilfunkanbieters die Pflicht des Kundens) welche Kosten im Ausland entstehen

  • IMMER mündliche Aussagen schriftlich bestätigen lassen (!!)

  • Lieber einmal die Hotline anrufen, als im Shop nachzufragen, zu 95 % haben die Mitarbeiter an der Line mehr Ahnung, als die Mitarbeiter im Shop (und können alles schriftlich bestätigen!)

Hoffe natürlich, dass meine Antwort, auch nach der langen Zeit nach Deiner Anfrage, noch hilfreich für Dich war.

MfG, Klinkmann

Hallo Sandy,

bin beim durchtöbern des Forums auf Deine Frage gestoßen. Auch wenn die Antwort vermutlich nicht mehr aktuell zu Deinem fiktiven Fall ist, wollte ich dir für mal ein paar Infos für die Zukunft geben.

Ich arbeite momentan für einen bekannten Mobilfunkanbieter (mit Flats zum monatlichen buchen oder abbestellen) und deine fiktive Reklamation/Anfrage wäre auch bei uns abgelehnt worden. In einer kaufmännischen Ausbildung lernt man zwar, das auch mündliche Absprachen bindend (quasi einen Kaufvertrag darstellen können) sind, für eine gerichtliche Relevanz ist jedoch die schriftform zwingend erforderlich.

Somit ist die (mündliche)Aussage des Mitarbeiters im beschriebenen Shop rechtlich nichts wert, solange dies nicht vom selben Mitarbeiter schriftlich bestätigt wurde. Anders sieht es natürlich aus, wenn Zeugen diese Aussage bestätigen könne; meist ist dies jedoch erst im tatsächlich folgenden Rechtsstreit erfolgreich bzw. relevant.

Aber zurück zum Kern Deiner Frage, der Mobilfunkanbieter Deiner fiktiven Anfrage versendet im geschilderten Fall keine Warn SMS oä, sofern die Nutzung nicht komplett atypisch ist, also eine ungewöhnlich hohe Nutzung. In diesem Fall würde (zumindest bei meinem Arbbeitgeber) eine sogenannt Highspender-Sperrre erfolgen und die SIM ist dann für sämtliche kostenpflichtigen Verbindungen gesperrt, auch ankommendes Roaming.

Als Fazit bleibt somit leider nur:

  • IMMER vorher selbst informieren (laut AGB jedes Mobilfunkanbieters die Pflicht des Kundens) welche Kosten im Ausland entstehen

  • IMMER mündliche Aussagen schriftlich bestätigen lassen (!!)

  • Lieber einmal die Hotline anrufen, als im Shop nachzufragen, zu 95 % haben die Mitarbeiter an der Line mehr Ahnung, als die Mitarbeiter im Shop (und können alles schriftlich bestätigen!)

Hoffe natürlich, dass meine Antwort, auch nach der langen Zeit nach Deiner Anfrage, noch hilfreich für Dich war.

MfG, Klinkmann

Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort.
Es ist letztlich ohne Streit so ausgegangen, dass aus Kulanz 1000 Euro erlassen wurden und die Rechnung über die verbleibenden ca. 400 Euro beglichen wurden.
Das war dann auch die Reaktion, die ich aus bisheriger Erfahrung erwartet hatte. Beim nächsten Mal erkundigt man sich natürlich besser!

Danke und herzliche Grüße!