Halo!
Ich habe - wieviele andere auch - eine AKV (inmmeinem Falle Hallesche)
Es ist doch so, dass wenn man Rechnungen beim Arzt macht, die ueber die 8 Wochenfrist hinausgehen, dann nur die gilt, die in den ersten oder letzten 8 Wochen des Urlaubs von mir bezahlt wurden.
Dies Achtwochenfrist irritiert mich.
Ich koennte demnach ja nicht bspw. 3 mal im Jahr in den Urlaub gehen (bspw. jedes mal 6 Wochen), weil ich dann ja nur fuer 8 Wochen im Gesamtjahr versichert bin?
Gilt eigentlich nicht das Datum des reisantritts fuer die 8 Wochenfrist?
Und was passiert bei hohen Rechnungen?
Muss man da nachweisen, dass man von dann bis dann an diesem oder jenen Ort war (also das Flugticket und Boarding Cards aufheben??)
Danke!
Mike