Guten Tag,
ich habe ein AuslandsKV bei der Sparkasse (UKV) da ich aber länger als die versicherten 40 tage im ausland bin und die verlängerung zu teuer ist; wollte ich mir eine ZWEITE Ausl.KV zulegen ab dem Termin wo die erste endet bis zum ende des urlaubs.
ist dies rechtlich möglich?
Die Idee ist eigentlich gar nicht schlecht, wird jedoch leider von den Versicherern so nicht angenommen.
Ganz problematisch wird es, wenn bereits ein Krankheitsfall im Zeitraum des ersten Versicherers eintritt und der Zweite bedingungsgemäß sagt: Alle Vorerkrankungen sind ausgeschlossen. ( dann gibt es keinen Versicherungsschutz ) Außerdem würde der zweite
Versicherer das alleinige Rücktransportrisiko nach Deutschland tragen.
Es gibt keine Alternative zu der langfristigen und leider aber auch teureren Variante.