Auslandskrankenversicherung bei 2 Versicherungen?

Hallo,

können angefallene Behandlungskosten im Ausland bei zwei Versicherungen (privat angeschlossen) gültig gemacht werden?

Müssen immer org. Behandlungs-Unterlagen/Rechnung an die Versicherungen geschickt werden oder langen Kopien?

Danke.

Guten Tag, bei privaten Auslandskrankenversicherungen müssen, wie bei privaten Krankenversicherungen auch, immer die original Rechnungen eingereicht werden, um einen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten zu haben.

können angefallene Behandlungskosten im Ausland bei zwei Versicherungen (privat angeschlossen) gültig gemacht werden?

Solange man sich nicht mehr Geld auszahlen läßt, als man selber ausgegegen hat, ist das in Ordnung.

Müssen immer org. Behandlungs-Unterlagen/Rechnung an die Versicherungen geschickt werden oder langen Kopien?

Originale !

Hallo, wir geben hier keine Anleitung zu Versicherungsbetrug, das wäre es nämlich, wenn man zwei Versicherungen zu diesem Zweck abschliesst.

Ja, die Versicherungen verlangen Originale bzw. Kopien mit Erstattungsvermerk eines vorleistenden Versicherers. Das kann vorkommen, wenn bei Behandlungen in der EU die Rechnung zuerst der GKV eingereicht wird und eine private Auslandsreiseversicherung den Rest übernehmen soll. Auch zwei private Auslandsreiseversicherungen kann und darf man haben (kommt durch Kreditkarten o.ä. oft unbeabsichtigt vor), aber mehr als den eigenen Schaden kann man insgesamt nicht beanspruchen.