Hallo liebe Gemeinde:
Ich habe eine Frage zum folgenden (natürlich fiktiven) Fall:
Herr XY ist chronisch Krank (Rheuma und Herzkrank), er ist jedoch in Deutschland in fester Behandlung und sein Gesundheitszustand ist stabil.
Nun fährt Herr XY für zwei Wochen in Urlaub und hat dort einen völlig unerwarteten akuten Rheumaschub. Er geht zu einem örtlichen Arzt und glaubt sich um die Kosten keine Sorgen machen zu müssen, da er über eine gewisse amerikanische Kreditkartengesellschaft eine Auslandskrankenversicherung hat. Der Hotelarzt hat ihn (wahrscheinlich aus Profitdenken) in ein Krankenhaus eingewiesen, bei dem auch der Hotelarzt angestellt ist. In dem Krankenhaus möchte man Herrn XY stationär aufnehmen, was Herr XY jedoch entschieden ablehnt, da ihm seine Erkrankung bekannt ist und er weiß dass die Akutbehandlung keine stationäre Behandlung notwendig macht. Also hat Herr XY auch im Sinne des Versicherers gehandelt.
Zurück in Deutschland sendet Herr XY die Belege an die Kreditkartengesellschaft und bekommt ein Schreiben von einer großen französischen Versicherung zurück, die ihm schreibt, dass sie vermutet dass die Behandlung aufgrund einer Vorerkrankung notwendig wurde und sie somit keine Kosten übernimmt und sie eine Schweigepflichtsentbindung und eine ärztliche Bescheinigung verlangt.
Nun die Frage:
-Wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag angenommen hat und in dem Versicherungsantrag (in diesem Fall der Kreditkartenantrag) keine Gesundheitsfragen stellt, so dürfte der Versicherer sich doch nicht im nachhinein die Leistungspflicht zurückweisen.
-Dem Bankberater der den Kreditkartenvertrag vermittelt hat war die Vorerkrankung bekannt, hätte dieser nicht eine Aufklärungspflicht über den Leistungsausschluss gehabt?
-Herr XY hat bei einer weiteren Versicherung einen Auslandsschutz, hat Herr XY das Recht bei einer Leistungsverweigerung die Rückgabe der eingesandten Originalbelege zu fordern?
Anzumerken ist noch, dass bei Herrn XY im Vorwege nicht abzusehen war, dass er im Ausland erkrankt, da sein Zustand seit einem Jahr stabil war. Insofern liegt keine Absicht vor, sich im Ausland einer Heilbehandlung zu unterziehen, es handelte sich also um einen reinen Akutfall.
Vielen Dank für Eure Hilfe…
allerdings erst n a c h Vertragsschluss von der Kreditkartengesellschaft zugesandt wurde.