Auslandskrankenversicherung - Expat 36?

Guten Tag,
wir werden im August für 3 bis 6 Jahre nach Jerusalem/ Israel gehen und an der dortigen deutschen Schule unterrichten. Ich bin als Auslandsdienstlehrkraft über die Bundesbeihilfe und die debeka versichert, aber meine Frau, ebenfalls Lehrerin, möchte dort als Ortslehrkraft unterrichten. Da sie in diesem Kalenderjahr mehr als 17.000€ verdient, müsste sie sich selbst krankenversichern. Sie ist aus dienstlichen Gründen beurlaubt. 2010 wird sie dann unter der Grenze bleiben und wäre bei mir mitversichert. Es geht also um den Zeitraum August - Dezember. Zu welcher Versicherung ratet ihr? Kennt jemand den Tarif Expat 36/60 der Helvetia? Übrigens: wir haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, Auslandsreisekrankenversicherung funktioniert also nicht. Danke euch!

Hallo,

wenn die Ehefrau ab Januar 2010 wieder in der Beihilfe mitversichert ist, sollte zweckmäßigerweise schon jezt bei der Debeka ein Volltarif abgeschlossen werden, der dann ab Januar in einen 50% Beihilfetarif umgewandelt wird. Damit vermeidet man Abrechnungen mit mehreren KV.

Zuerst sollte allerdings geklärt werden, ob nicht für die Zeit der Beschäftigung in Israel eine versicherungspflicht dort besteht. Hierzu gibt es entsprechende bilaterale Abkommen:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Rechtsquellen/…

Wenn Versicherungspflicht besteht, genügt auch eine Anwartschaft mit einem Zusatztarif.

Gruß Woko

Hallo Woko,
vielen Dank für deine Antwort. Wir sind gerade dabei, sowohl für mich als auch meine Frau eine Befreiung von dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel zu erwirken, weil wir aus beruflichen Gründen beurlaubt werden und eine enge Anbindung an Deutschland besteht. Die Chancen stehen laut Bundesverwaltungsamt gut, dass das nicht nur bei mir sondern auch meiner Frau klappt.
Was die Debeka betrifft, wollte ich eine Anwartschaft abschließen, weil der Betrag einer Vollversicherung doch deutlich von dem anderer (Online-) Anbieter abweicht. Dürfen hier eigentlich Namen genannt werden???
Mir geht es darum zu erfahren, ob das eine gute (und deutlich günstigere) Alternative ist.

Grüße gunlo

Auch hier empfehle ich die DKV-Auslandskrankenversicherung.
Grüße
Causa

Hallo,

grundsätzlich kann man die KV bei jeder PKV abschliessen. Wenn es um die Höhe des Beitrages geht, dann muss man vergleichen. Der Knackpunkt wird hier sein, dass der Wohnort bereits ins Ausland verlegt ist. Ebenfalls wird die Befristung bis Jahresende nicht klappen, da meist 2jährige Verträge vorgesehen sind.

Als Alternative sollte man folgende Möglichkeit prüfen. Die Ehefrau war bisher als Angestllte versicherungspflichtig in der GKV. Dort kann sie sich freiwillig weiter versichern. Es wird für die Dauer des Auslandsaufenthaltes nur ein geringer Beitrag erhoben ( § 240 Abs. 4a SGB V). Die Leistungen ruhen zwar während des Auslandsaufenthaltes, leben aber sofort wieder bei Rückkehr nach Deutschland auf. Dies wäre wichtig bei Notfällen. Für den Auslandsschutz wäre in diesem Falle eine zeitlich befristete besondere Auslandskrankenversicherung erforderlich. Hier hilft vielleicht der Hinweis, dass diese nur ein Anhängsel für die bestehende freiwillige Versicherung in der GKV ist. Das Bestehen einer GKV ist meist Voraussetzung um eine Zusatz-KV mit Auslandsschutz überhaupt abschliessen zu können.
Letztlich bleibt auch die Kombination freiwillige GKV und ausländische KV.

Gruß Woko