Auslandskrankenversicherung für meine Mutter

Meine Mutter (67) hat Diagnose Lungenemphysem.
Sie war nun 20 Tage auf Intensiv, 17Tage künstliches Koma.
Im Anschluss 2 Wochen REHA, nun wieder zuhause.
Sie macht sich nun wieder ganz gut und kann sogar alle im Haushalt anfallenden Arbeiten selbst erledigen. Sie lebt derzeit alleine in einer Stadtwohnung in Aschaffenburg.

Ich (ihr einziges Kind) bin knapp 50 und lebe seit 12 Jahren auf den Philippinen.
Bin berufstätig als Techniker, habe eigenes Haus am Meer, Frau und Kind.
Möchte meiner Mutter einen so angenehmen wie möglichen Lebensabend bescheren.
Finanziell kann ich Ihr in Deutschland nicht helfen, aber hier in den Philippinen sehr wohl.
Ich bin nun auf der Suche nach einer Zusatzversicherung die wir jetzt noch abschließen können fürs Ausland. Sozusagen als huckepack zur normalen AOK.
Wenn auch nur zuerst mal 6 Monate vielleicht.
Ich kann es mir hier zwar leisten Krankenpfleger 24h einzustellen, aber ich könnte bei einem akuten Krankheitsfall es mir nicht leisten Intensivstationen der hiesigen Krankenhäuser zu finanzieren.

Was ich von der Logik nicht verstehe das die AOK teure deutsche Krankenhäuser bezahlt, aber nicht wesentlich günstigere, in meinem Fall, asiatische Krankenhäuser.

Selbstverständlich kann man, falls das eine Rolle spielt, auch den Wohnsitz verlegen.

Können sie mir einen Tipp geben welche Zusatzauslandskrankenversicherung solche Kosten übernehmen würde, und ob diese Versicherung sie auch noch mit dieser Vorgeschichte aufnehmen würde?

Im Voraus recht herzlichen Dank
Christoph Schwab
Philippinen

Ich bin nun auf der Suche nach einer Zusatzversicherung die
wir jetzt noch abschließen können fürs Ausland. Sozusagen als
huckepack zur normalen AOK.

Die würde nicht helfen. Üblicherweise leistet die AOK im außereuropäischen Ausland nicht. Und eine Auslandskrankenversicherung leistet nicht für Krankheiten, die beim Abschluß schon bestanden.

Was ich von der Logik nicht verstehe das die AOK teure
deutsche Krankenhäuser bezahlt, aber nicht wesentlich
günstigere, in meinem Fall, asiatische Krankenhäuser.

Das System der GKV gibt das nicht her. Die GKV schließt im Vorfeld Verträge mit Leistungsanbietern ab (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) die dann deren Mitglieder behandeln. Das Prinzip der Kostenerstattung, wie Du es brauchst, ist typisch für die PKV, aber nicht für die GKV.

Können sie mir einen Tipp geben welche
Zusatzauslandskrankenversicherung solche Kosten übernehmen würde,

Keine.

Ich sehe zwei Möglichkeiten.

  1. Eine Kostenerstattungsvereinbarung mit der AOK und Deiner Mutter. Die AOK würde dann für Behandlungen das leisten, was sie auch in D bezahlen müßte. Fallen auf den Philippinen höhere Kosten an, tragt ihr die selber.

  2. Wenn es auf den Philippinen ein Gesundheitswesen gibt, mußt Du versuchen, Deine Mutter da rein zu bekommen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

ich bedanke mich für diese ausgezeichnete Antwort!

Da es auf den korrupten Philippinen kein wirkliches Gesundheitswesen gibt kommt also nur Möglichkeit 1 in Betracht. Von dieser Möglichkeit war mir bis jetzt noch gar nichts bekannt. Können Sie/Du mir schildern / erklären wie da vorzugehen ist, und gibt es da schon Erfahrungen aus eventuell ähnlichen Fällen?

Ich bin höchst interessiert!

Christoph

Hallo Nordlicht,

ich bedanke mich für diese ausgezeichnete Antwort!

Bitte, bitte.

nichts bekannt. Können Sie/Du mir schildern / erklären wie da
vorzugehen ist, und gibt es da schon Erfahrungen aus eventuell ähnlichen Fällen?

Das genaue Prozedere kenne ich nicht, da ich nicht GKV-versichert bin. Ich würde einfach mal die AOK ansprechen und danach fragen.

Gruß

Nordlicht

Hallo, ich fürchte, das wird nicht klappen mit dem Kostenerstattungsverfahren.
Zunächst gilt das Kostenerstattungsverfahren grundsätzlich nur für die Privatbehandlung bei Vertragsbehandlern bzw. Vertragskrankenhäusern.
Dies bezieht sich dann auf das Geschäftsgebiet der Kasse, also die Bundesrepublik Deutschland. Eine Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland bezieht sich grundsätzlich auf die Behandlung im einem
EWR-Land bzw. in einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen (Schweiz oder Türkei beispielsweise). Eine Erstattung von Kosten, die außerhalb dieser Länder stattfindet scheidet grundsätzlich aus (Ausnahme - entsandte Arbeitnehmer). Von daher glaube ich kaum, dass die
genannte Kasse hier eine Kostenerstattung (auch nur anteilig) für die Behandlung dort übernehmen wird.
Gruss
Czauderna

Mhh schon mal das hier gefunden?
http://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandsk…

Vielleicht ist es ja was?

Grüße

Hallo Günter,

dass es soooo kompliziert ist, hatte ich nicht gedacht. Wieder etwas von Dir gelernt.

Gruß

Nordlicht

Vielleicht ist es ja was?

Nein, ist es nicht. Wie ich schon schrieb, leistet dieser Tarif nur bei neu aufgetretetenen akuten Erkrankungen und nur für die ersten 45 Tage der Reise.

Hallo zusammen, danke vielmals für die Hinweise und Tipps, bin nun ehrlich ein wenig ratlos was zu tun ist. Möchte meine Mutter nicht in ein Altersheim oder Pflegeheim abschieben, möchte eigentlich das sie auf meiner Terasse sitzt und aufs Meer kuckt und mit dem Enkelchen spielt. Und das geht nicht weil ich das Risiko nicht eingehen kann das sie mir hier krank wird ?? Ich habe mir den Sozialstaat eigentlich anders vorgestellt…
Ich habe ein paar Seiten von einem www Mitglied bekommen die ich mir nun geben werde :
http://www.bdae.com/de/

http://www.care-concept.de/

http://www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/reiseve…

http://global.ihi.com/

http://www.bupa.co.uk/

http://www.dkv-globality.com/de

http://www.allianzworldwidecare.com/?choice=de

Hallo Christoph Schwab,

ich hoffe das www-Mitglied hat Ihnen auch mitgeteilt
welcher Tarif bei welchem Unternehmen ihre Mutter versichert.

Für Internet-Seiten herauszusuchen, dafür braucht man keinen Experten.

Sollten Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung finden,
die Ihre Mutter noch aufnimmt - bitte eine kurze Info.
Auch ich lerne noch gerne dazu.

Gruß Merger

wird ?? Ich habe mir den Sozialstaat eigentlich anders vorgestellt…

Die Reaktion finde ich etwas überzogen. Was unseren Sozialstaat im Vergleich zu anderen Ländern auszeichnet hattest Du selber ja schon zugegeben. Aber ein Sozialstaat kann nun mal nicht alle Wünsche erfüllen, die man sich so vorstellen kann. Und die umfassende Gesundheitsversorgung in einem anderen Land gehört nun wirklich nicht dazu. Wenn man das gewollt hätte, hätte man rechtzeitig eine Zusatzversicherung abschließen können. Also nicht für alle Versäumnisse den bösen Staat verantwortlich machen.

2 Like

Hallo,
im Großen und Ganzen ist unser Sozialstaat schon okay - zu verbessern oder zu ändern, das gibt es immer und es wird nie optimal sein - nur, zu erwarten, jemanden die Krankenversicherung zu gewährleisten, der sich
nach Afrika, Asien,Südamerika, Australien, Antarktis oder den Rest von Europa begibt - irgendwelche Rechnungen einreicht und dafür Geld bekommt,
ich glaube, das sprengt nun doch die Möglichkeiten unseres Sozial-Staates. Das hat nun direkt nichts mit deiner Angehörigen zu tun, trifft aber in der Sache auf sie zu.
Tue einfach nur mal das, was ansonsten verpönt ist - verallgemeinere mal und rechne nach - dann wirst du mir ggf. zustimmen.
Gruss
Czauderna

Ja, das sind alles Experten für Auslandsreise-Krankenversicherungen, aber die versichern alle keine brennenden Häuser (sorry für den Vergleich).

Der Sozialstaat sorgt hier schon recht gut für seine Leute, aber wie das Wort Staat schon sagt, nur im Inland. Der Blick aufs Meer hat da keinen Platz, so ehrenhaft dieser Wunsch auch ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo zusammen,
habe mit der AOK gesprochen, im Telegramstil :
Wenn wir nachweisen können das private Versicherungen meine Mutter aufgrund der bestehenden Erkrankung/alter etc nicht aufnehmen dann übernimmt die AOK auch in den Philippinen zumindest zum grossen Teil die Kosten . Grundlage hierfür :

Sozialgesetzbuch V § 18
Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1) Ist eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich, kann die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung ganz oder teilweise übernehmen. Der Anspruch auf Krankengeld ruht in diesem Fall nicht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann die Krankenkasse auch weitere Kosten für den Versicherten und für eine erforderliche Begleitperson ganz oder teilweise übernehmen.

(3) Ist während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Auslandsaufenthalts festgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind; die Kosten dürfen nur bis zur Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.

Hallo,
Donnerwetter - sehr konstruktiv von der Kasse - ja, wenn die das so sieht, das wäre eine Lösung für dein Problem. Ich kenne zwar diesen Gesetzestext, hätte den nun wirklich nicht auf deine Mutter
angewandt - aber, wie gesagt, ein Lob an die Kasse - eine kundenfreundliche Auslegung.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter, ja ich war auch ganz baff, ich verstand das erst so als könnte meine Mutter pro Kalenderjahr nur für 6 Wochen kommen. Dann habe ich aber kapiert das es sich um bis zu 6 Wochen bezahlte Behandlung handelt, und nicht um die Dauer Ihres Aufenthaltes. Sehr positiv das Ganze. Meine Mutter wird sich dort am Montag melden und dementsprechend das Ganze dort auch schriftlich ablegen.