Auslandskrankenversicherung und nicht krankenversi

Hallo,
es wäre toll, wenn mir jemand was zu dem beschriebenen Fall sagen könnte: Jemand war während des Studiums bei den Eltern privat krankenversichert. Aus dieser Versicherung fällt er nun mit dem Ende des Studiums raus. Er sucht sich weder gleich einen Job, noch meldet er sich arbeitslos - müsste sich also privat weiterversichern. Er kann sich allerdings nicht bei derselben Versicherung weiterversichern, da es eine Beamtenkrankenkasse ist. Er wird nun für einige Monate nach Asien verreisen.
Meine Frage ist nun, ob es reicht, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen? Nehmen wir an, der Versicherte wird schwer krank und es wird ein Rücktransport organisiert: Werden in dem Fall die Behandlungskosten in Deutschland von der Auslandskrankenversicherung übernommen?
Danke für Eure Anmerkungen!
amina

einen Job, noch meldet er sich arbeitslos - müsste sich also
privat weiterversichern. Er kann sich allerdings nicht bei

Dazu ist er sogar verpflichtet.

derselben Versicherung weiterversichern, da es eine
Beamtenkrankenkasse ist.

Spielt keine Rolle, die Versicherung darf ihn erst gehen lassen, wenn er eine neue nachweisen kann. Solange bleibt er dort beitragspflichtig versichert.

Er wird nun für einige Monate nach Asien verreisen.
Meine Frage ist nun, ob es reicht, eine
Auslandskrankenversicherung abzuschließen?

Wozu ? Seine private leistet auch im Ausland. Nur sollte er sicherstellen, dass er auch einen Tarif mit Rücktransport hat.

Deutschland von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Was fällt Dir zum Wort „Ausland“ ein ?

danke! aber kommt es für die auslandskrankenversicherung nicht darauf an, wo derjenige erkrankt ist?

danke! aber kommt es für die auslandskrankenversicherung nicht
darauf an, wo derjenige erkrankt ist?

Nein.