Hallo Experten,
ich werde demnächst 4 Monate in Finnland studieren und habe bezüglich der Vorgehensweise im Krankheitsfall Fragen:
ALso, ich bin Student, bei der AOK familienversichert, habe eine
dieser typischen 15 DM Auslandsversicherungen bei der Bank und eine Reiseversicherung von ISIC (www.isic.de).
Jetzt wollte ich mal wissen wie ich bei einem Unfall am besten vorgehe: Zuerst Krankeschein von der AOK zücken oder zuerst ISIC anrufen? Bräuchte ich die Versich. von der Bank etwa gar nicht? Hoffe ihr wisst was ich meine.
Nein, die Reisekrankenversicherung brauchst Du nicht!
Die gilt nur längstens 6 Wochen.
Ich bin jetzt überfragt, wie lange eine AOK-Absicherung im Ausland gilt und ob Finnland mit Deutschland ein Sozialabkommen hat. Wenn nicht, gibt es sehr preiswerte Auslandsversicherungen bei den Privaten. Die zählen dannz.B. für 5 Jahre.
Am besten, Du erkundigst Dich bei der AOK, wie lange der Schutz in Finnland zählt.
Ein Tipp: die DKV bietet recht gute und preiswerte Auslandsreiseversicherungen für längere Aufenthalte an. Kannst Du direkt im Internet bestellen.
Grüße
Raimund
Ich bin jetzt überfragt, wie lange eine AOK-Absicherung im
Ausland gilt und ob Finnland mit Deutschland ein
Sozialabkommen hat.
Spielt keine Rolle…
Versuche mal in Spanien dem Arzt deinen Auslandskrankenschein der GKV vorzuzeigen… der sagt dir…
Kannst nach Madrid fahren… oder Barcelona… und dort den Schein in einen Landesschein umwechseln.
Er hat nämlich Angst, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
So… nun bist du kurz vor Gibraltar… und hast du Lust nach Madrid zu fahren?
Einer Freundin wollte man soetwas antun…
Der Arzt sagte ihr auch… tja… oder cash…
Und was machst du dann? Cash…
Also holte sie Geld, ließ sich behandeln…
Zurück in Deutschland fluchte sie wie verrückt…
und dann sagte ich ihr… hey… du bist doch versichert… reich es mal ein…
Und glaubst wie froh die war…
Und so 80 Pfennige im Schnitt am Tag… kostet so ein Teil…
Die Entscheidung abnehmen kann dir keiner…
Achte aber evtl. drauf, dass sie auch Krankheiten einschließt, die bereits vor Fahrtantritt bekannt sind und somit nicht akut eintreten.
Und meistens ist leider nur der akute Krankheitsfall ( Versicherungsfall) versichert.
Das Problem ist doch, daß viele Versicherte nur unzureichend hinsichtlich des E 111 beraten werden bzw. sich die Rückseite durchlesen. Die spazieren mit dem Schein zum spanischen Arzt und möchten behandelt werden. Der Schein muß aber erst gegen einen Behandlungsschein der spanischen Sozialversicherung umgewandelt werden. Dies ist in jeder größeren Stadt möglich (eben in der jeweiligen Zweigstelle der Securidad Social).
Gruß,
Henning
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besorge Dir bei der AOK die Anspruchsbescheinigung E 128. Mit dieser Bescheinigung können Sachleistungen in Finnland in Anspruch genommen werden. Wahrscheinlich muß die Bescheinigung aber vorher noch in einen Behandlungsschein umgewandelt werden. Lies Dir dazu die Hinweise auf der Rückseite durch.
Du erhältst dann die Leistungen, die in Finnland im Krankheitsfall vorgesehen sind (also nach finnischem Recht).
Gruß,
Henning
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
leider wird noch etwas übersehen:
dass Du dann nach landesüblicher Art behandelt wirst. Warum meinst Du haben die Südländer so viel fehlende Zähne? Weil sie schlechte Zahnärzte haben? Bestimmt nicht!
grüße
Raimund
Hallo Henning,
das mit dem E128 war mir neu, ich kenne nur den E111, was ist den der Unterschied?
Also mir ist schon klar was welche Versicherung zahlt,
hab erst im Novemer nen Snowboardunfall gehabt, die AOK hat nur den Krankenwagen,die Krankenhauskosten (zum Teil) und einen Teil der Arztkosten am Unfallort bezahlt, der Rest wurde von der „Bankversicherung“ übernommen.
Meine Frage bezog sich eher darauf, wie, wann und bei wem ich zuerst um Kostenübernahme anklopfen soll, wenn was passiert.
Gruß, Andi
besorge Dir bei der AOK die Anspruchsbescheinigung E 128. Mit
dieser Bescheinigung können Sachleistungen in Finnland in
Anspruch genommen werden. Wahrscheinlich muß die Bescheinigung
aber vorher noch in einen Behandlungsschein umgewandelt
werden. Lies Dir dazu die Hinweise auf der Rückseite durch.
Du erhältst dann die Leistungen, die in Finnland im
Krankheitsfall vorgesehen sind (also nach finnischem Recht).
Der E 111 ist eigentlich der typische „Urlaubskrankenschein“ für kurzzeitige Aufenthalte im Ausland. Der E 128 ist für Studenten und entsandte Arbeitnehmer gedacht.
Ich würde mir an Deiner Stelle bei Einreise nach Finnland eine Behandlungsschein bei der Krankenversicherung besorgen (mittels E 128). Dann brauchst Du Dich gar nicht mehr um die Kostenübernahme kümmern.
Nun ja, die Bankversicherung gilt aber nur 4 oder 8 Wochen am Stück, d.h. ich muss die ISIC Versicherung nutzen.
Folgendes Szenario interssiert mich noch:
Reisezeit: 1 Feb. bis 5 August. also 6 Monate und 4 Tage.
ISIC Versicherung: ab 1. Feb für 6 Monate.
Bankversicherung: z.B 8 Wochen am Stück, innerhalb eines Jahres
Wenn ich nun am 3. August nen Unfall habe, zahlt ja die ISIC nicht mehr, kann ich dann die Bankversicherung in Anspruch nehmen??? Oder darf ich das gar nicht? Wenn ich nicht darf, wie bekommt die Bankversicherungt überhaupt mit, dass ich länger im Ausland war??
Gruss, Andi
Wenn du eine Private hast, würde ich ihr alles vorlegen…
die 4 Wochen… oder 6 Wochen oder so… die zählen… ununterbrochen im Ausland… betrittst du für einen Tag deutschen Boden, beginnt die Frist von neuem.
Wie die bank es herausbekommt? Bei begründetem Verdacht… prüfen sie es nach und dan bist du in der Pflich nachzuweisen, dass du zwischendurch in Deutschland warst.
Daher hebe dir solche Belege dafür auf…
weil die Bank würde beim überprüfen schnell herausbekommen, dass du länger als 4 Wochen ( praktikumszeit) im ausland warst.
Hoffe damit die Fragen beantwortet zu haben… wenn nicht… fragen!!!
Hi Marco,
nun gut, wie wäre es nun andersherum, ich fahre ins Ausland,
die ISIC startet aber erst am 4 Februar, bin ich dann vom 1. Feb bis zum 3. Feb mit der Bankversicherung versichert ??
die 4 Wochen… oder 6 Wochen oder so… die zählen…
ununterbrochen im Ausland… betrittst du für einen Tag
deutschen Boden, beginnt die Frist von neuem.
Das klingt auch gut, müsste dann nur günstiger sein eine Stunde nach .de zu fahren als eine extra Versicherung abzuschliessen.
Na is jetzt eh egal, bin ja versichert.
Hi Marco,
nun gut, wie wäre es nun andersherum, ich fahre ins Ausland,
die ISIC startet aber erst am 4 Februar, bin ich dann vom 1.
Feb bis zum 3. Feb mit der Bankversicherung versichert ??
Funktioniert auch nicht, weil die wiederum sagen…
1.Tag Aufenthalt bis x.Tag Aufenthalt kostet y-Prämie.