Zum 31.12.2010 endet meine versicherungspflichtige Beschäftigung und damit auch (eigentlich erst einen Monat später) meine Versicherung bei einer GKV.
Nun ist geplant, dass wir von Januar bis März in der Schweiz sind (dort keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen) und nach kurzem Deutschland-Aufenthalt dann nach Neuseeland und Südostasien aufbrechen (Dauer ca. 12 Monate). Für die Zeit im Ausland (Schweiz und Neuseeland) werde ich eine AuslandsKV abschließen. Am liebsten würde ich mich bis zum endgültigen Aufbruch nach Neuseeland bei der GKV freiwillig versichern, wenn diese auch den Aufenthalt in der Schweiz (=laaanger Urlaub) abdeckt, da die AuslandsKV wiederum den Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt.
Fragen:
Die GKV will mir eine Anwartschaft anbieten/ andrehen. Macht das Sinn? Komme ich ohne tatsächlich NICHT mehr zurück in die GKV, auch wenn ich nach Rückkehr hierher wieder arbeite und damit versicherungspflichtig bin? Wo soll ich mich denn sonst versichern? Wäre ich dann gezwungen, mich privat zu versichern?
Nutzt mir die Anwartschaft, wenn ich nach Rückkehr arbeitslos bin?
Nutzt mir die Anwartschaft, wenn ich in der Schweiz bin und dann kurz nach Deutschland wiederkomme?
= Wann macht eine Anwartschaft wirklich Sinn???
Eine Anwartschaftversicherung ist mir bei der privaten
Krankenversicherung bekannt. Diese wird abgeschlossen, um bei der Rückkehr wieder in den „alten Tarif“ zurück kehren zu können. ( vorheriger Beitrag, gleiche Bedingungen )
In der GKV habe ich noch nie von so einer Regelung gehört. Nach meinem Stand der Kenntnis muss der Versicherer einen Rückkehrer/in wieder aufnehmen, bei dem dieser auch zuletzt versichert war.
Fragen Sie doch bitte einmal Ihren Sachbearbeiter/in nach den Kosten und den Vorteilen einer Anwartschaftsversicherung. Das würde mich auch einmal sehr interessieren.
Leider bin ich noch nicht viel weitergekommen, da der GKV-Berater, an den ich geraten bin, nicht viel Ahnung hatte. Jetzt warte ich auf einen Rückruf. Ich habe gesehen, dass Sie anscheinend bei TravelSecure arbeiten, die ja diese AuslandsKV anbietet. Auch bei möglichen „Kandidaten“ für unsere AuslandsKV haben wir nachgefragt, wie es mit der Versicherungspflicht in Deutschland aussieht und ob ich während meine AuslandsKV läuft GEZWUNGEN bin, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Interessanterweise konnte mir niemand darauf eine Antwort geben. Sie arbeiten doch aber mit Auslandskrankenvericherungen und wollen diese verkaufen, da ist es seltsam, dass man keine weiterführenden Informationen erhält.
Ich dachte, das ich mich schon klar ausgedrückt hätte:
„In der GKV habe ich noch nie von so einer Regelung gehört. Nach meinem Stand der Kenntnis muss der Versicherer einen Rückkehrer/in wieder aufnehmen, bei dem dieser auch zuletzt versichert war.“
Dann formuliere ich es einmal so wie meine Bekannte -
Beraterin bei der Hanseatischen Ersatzkasse:
" eine Anwartschaftversicherung ist eigentlich
Quatsch. Komme ich nach Deutschland zurück und arbeite sofort wieder, bin ich zwangsversichert. Habe ich kein Einkommen, wähle ich den Hausfrauen/ Hausmanntarif "
Volker Drescher
Wer in welcher Krankenversicherung wie und wann aufgenommen wird (werden muss) ist in sehr engen Grenzen gesetzlich geregelt. Leider sind die Regeln, gerade bei Auslandsaufenthalt, sehr kompliziert und auch sog. Experten kennen sich oft nicht aus.
Diese Unsicherheit nutzen die Versicherungen aus um diese Anwartschaften zu verkaufen. Diese sind in den allermeisten Fällen unsinnig und bringen nur der Versicherung Geld.
Lediglich in wenigen Grenzfällen, und falls sich während Deinem Auslandsaufenthalt die Gesetzeslage zu Deinen Ungunsten ändert (was möglich ist, aber natürlich niemand voraussagen kann) könnte die Antwartschaft evtl. etwas nützen. Ob das die entstehenden Kosten wert ist musst Du selber entscheiden.