Hallo,
wie würdet Ihr folgenden fiktiven Fall beurteilen:
Unternehmer A hat 2008 in USA akquriert und folglich in seiner EÜR die Übernachtungskosten pauschal angesetzt mit 120 und 150 Euro - abhängig vom Übernachtungsort, Summe z.B. 1400 Euro.
Dieser Posten ist erklärungslos vom FA gestrichen worden.
Recherchen haben allerdings ergeben, dass der Grund „Beleg-Pflicht = Wegfall der Pauschbeträge“ erst ab 01.01.2009 gilt, also bis 31.12.2008 die Pauschbeträge gelten (Dok 2008/0586471 des BdF).
Frage: könnte sich der FA-Sachbearbeiter geirrt haben?
Gruss, Helge
Hallo Helge,
die Übernachtungspauschalen gelten und galten immer nur für Arbeitnehmer, nicht für Unternehmer.
Gruß
Sonja
oooops…!
Hi !
die Übernachtungspauschalen gelten und galten immer nur für
Arbeitnehmer, nicht für Unternehmer.
Diese Einschränkung ergibt sich bitte woher?
In den älteren BMF-Schreiben ist sie nicht zu finden. Zum ersten mal findet sie sich im Schreiben für die Pauschbeträge ab 2009.
Und auch die soeben durchforsteten Kommentare:
- Schmidt
- Lademann
- Lippross
- Blümich
- Vogel/Schwarz
decken deine Aussage nicht. Hast du also irgendwo ganz konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Übernachtungs-Pauschalen bis 31.12.2008 für Unternehmer nicht galten?
BARUL76
.
puh, wer lesen kann, ist klar im Vorteil… ich hab das „Auslands“ irgendwie ignoriert im Ursprungsposting… (Das ist jetzt ja richtig peinlich, gerade weil s ja da so offensichtlich stand.)
Du hast selbstverständlich Recht, Barul!
noch einmal zur Klarstellung:
Für den Unternehmer:
*** vor 01.01.2009 ***
- Übernachtungskosten Inland: nur tatsächliche Kosten (Beleg/Nachweis)
- Übernachtungskosten Ausland: tatsächliche Kosten (Beleg/Nachweis) oder Übernachtungspauschale
*** nach 31.12.2008 ***
- Übernachtungskosten Inland: Nur tatsäachliche Kosten (Beleg/Nachw.)
- Übernachtungskosten Ausland: Nur tatsächliche Kosten (Beleg/Nachw.)
(Danke für s Richtigstellen, Barul!)
Gruß
Sonja (die sich schamversunken mal ne Brille sucht)
sorry, mein Fehler! siehe Posting weiter oben!
puh, da bin ich ja direkt froh!
bin aber doch irritiert:
„VOR 01.01.2009“ und „NACH 31.12.2008“ ???
also ich dachte, der Unternehmer kann BIS 31.12.2008 seine Auslands-Übernachtungen PAUSCHAL absetzten (nach der vom Bundesfin.min. rausgegebenen Liste)…? und AB 01.01.2009 hat sich das erledigt.
ein einfachen Ja oder Nein, bitte
letzte Frage (Wiederholung): hat der FA-Sachbearbeiter also mit der Ablehnung aller Übernachtungen einen Fehler gemacht?
allerletzte Frage
: könnte der Unternehmer deswegen (Fehler des Sachbearbeiters) mit §110 AO Erfolg haben, um einen geänderten Bescheid zu beantragen oder wäre zu erwarten, dass auf die Rechtswirksamkeit des Bescheides verwiesen wird?
Danke und Gruss,
Helge
Hi !
„VOR 01.01.2009“ und „NACH 31.12.2008“ ???
BIS 31.12.2008 und AB 01.01.2009
ist beides das gleiche. Nur einmal ist es juristisch korrekt ausgedrückt und das zweite mal ist es Umgangssprache.
BARUL76
.
allerletzte Frage
: könnte der Unternehmer deswegen (Fehler
des Sachbearbeiters) mit §110 AO Erfolg haben, um einen
geänderten Bescheid zu beantragen oder wäre zu erwarten, dass
auf die Rechtswirksamkeit des Bescheides verwiesen wird?
Für § 110 AO brauchts schon ne gute Begründung…
Warum wurde der Einspruch nicht einfach während der Einspruchsfrist eingelegt?
aha - wieder was dazugelernt!
danke, Helge
…weil der Unternehmer in diesem Fall einfach mal gepennt und einen unscheinbaren Satz (zB „Minderung Pauschale 1400 €“ - ohne Bezug o.ä.) übersehen und keinen Einspruch eingelegt hätte.
Sowas kann mal passieren. Aber bei so einem hohen Betrag drauf verzichten???
Bescheid rechtkräftig = wie könnte denn eine gute Begründung lauten?
Gruss, Helge
Sowas kann mal passieren.
Sowas kann nicht passieren-man merkt doch, wenn der Bescheid erheblich von der eingereichten Erklärung abweicht!
Aber bei so einem hohen Betrag drauf
verzichten???
Wird wohl so sein müssen…
Bescheid rechtkräftig = wie könnte denn eine gute Begründung
lauten?
„Ich war 6 Wochen im Koma gelegen und daher verhindert, Einspruch einzulegen“
klasse - und danke für die wertvolle Hilfestellung! kriegst auch einen Stern!
Gruss, Helge