Hallo Experten,
kann mir jemand Quellen für die Besteuerung von Auslandsporto
nennen??
Der Fall: Ein Lettershop versendet Post (Werbebriefe) im
Auftrag seiner
Auftraggeber an innerdeutsche und außereuropäische Empfänger
(Empfängeradressen werden vom Auftraggeber gestellt bzw von
Adressbrokern gekauft) Der Versand erfolgt innerdeutsch mit
der Deutschen Post AG, außereuropäisch mit einem Privaten
versender (TNT).
Jetzt die Fragen:
a) Sind Portokosten für einen Lettershop „durchlaufende
Posten“?
Da fehlt mir der Zugang zur Frage!
- Als Kunde sollte es dir egal sein können.
- Als Lettershop-Betreiber ist es eine buchtechnische Angelegenheit. Die Buchführung eines Betriebes sollte so gestaltet sein, daß sie die Bewegungen deutlich macht. Ich würde da 2 Konten schaffen eines: verauslagte Portogebühren, und: weiterbelastete Portogebühren. Zusätzlich natürlich ein Konto eigene Portoauslagen.
eine Bedeutung für die Umsatzsteuer hat dieses nicht.
b) Handelt es sich bei Portokosten um eine „einheitliche
Leistung“?
(Die Briefe werden zuvor im Lettershop kuvertiert, es gibt
unhabhängige Rechnungen für die Kuvertierung und die
anfallenden
Portokosten)
Es kommt zunächst für die Umsatzsteuer darauf an, wo die Leistung stattfindet. Ist die Kuvertierung im ausland und die Rechnungstellung im ausland, dann entsteht eine Mehrwertsteuerfreie Rechnung. Allerdings mußt du die Zahlungen melden.
Werden die fertig kuvertierten Briefe nach Deutschland eingeführt, hier frankiert und versandt, so wird natürlich Einfuhr-Umst. fällig, die wie Vorsteuer verrechnet werden kann.
Bei der Berechnung des Portos oder der Leistung ist der Ort der Rechnungsstellung wichtig. also Re aus D dann Vorsteuer.
c) Wenn der Lettershop via TNT ins Ausland versendet bekommt
er eine
Rechnung ohne MwSt. Muß der Lettershop an seinen
Auftraggeber MwSt
berechnen (weil TNT seinen Sitz im Inland hat) oder nicht?
Jede Rechnung aus D nach D ist MwSt.-pflichtig.
Bin für jeden Tipp in jede Richtung dankbar. Entsprechende
Quellenangaben wären besonders hilfreich.
Quelle: VHS-Grundkurs Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht. Beck-Gesetzestexte.
Kennt zufällig einer von Euch einen Lettershop und weiss, wie
die Portofrage dort gehandhabt werden?
Dazu braucht man keinen Lettershop kennen.
Er bekommt eine Rechnung und fmuss diese bei sich einbuchen und umstzsteuerlich korrekt behandeln. Was da für eine Leistung berechnet wird und ob diese Leistung weiterberechnet wird oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn der Lettershop eine Rechnung erstellt, so hat diese den Bestimmungen des Landes z entsprechen, in dem die Leistung entsteht und die Rechnung gelegt wird.
gruss
winkel