Auslandsporto und Umsatzsteuer

Hallo Experten,

kann mir jemand Quellen für die Besteuerung von Auslandsporto nennen??

Der Fall: Ein Lettershop versendet Post (Werbebriefe) im Auftrag seiner
Auftraggeber an innerdeutsche und außereuropäische Empfänger (Empfängeradressen werden vom Auftraggeber gestellt bzw von Adressbrokern gekauft) Der Versand erfolgt innerdeutsch mit der Deutschen Post AG, außereuropäisch mit einem Privaten versender (TNT).
Jetzt die Fragen:
a) Sind Portokosten für einen Lettershop „durchlaufende Posten“?
b) Handelt es sich bei Portokosten um eine „einheitliche Leistung“?
(Die Briefe werden zuvor im Lettershop kuvertiert, es gibt
unhabhängige Rechnungen für die Kuvertierung und die anfallenden
Portokosten)
c) Wenn der Lettershop via TNT ins Ausland versendet bekommt er eine
Rechnung ohne MwSt. Muß der Lettershop an seinen Auftraggeber MwSt
berechnen (weil TNT seinen Sitz im Inland hat) oder nicht?

Bin für jeden Tipp in jede Richtung dankbar. Entsprechende Quellenangaben wären besonders hilfreich.

Kennt zufällig einer von Euch einen Lettershop und weiss, wie die Portofrage dort gehandhabt werden?

Danke im voraus

Gruss
Ralf

Hi,

ein sehr spezieller Fall.

Im Internet bin ich noch nicht auf irgendwelche Seiten gestoßen, die Umsatzsteuer erklären würden und schon gar nicht so etwas Spezielles.

Ich bin sicher, da musst du einen Steuerberater beauftragen.

Ein Versuch wäre noch, den Umsatzsteuerfachprüfer deines Finanzamtes anzurufen, ob er dir weiterhilft. Die sind normalerweise sehr fit im Umsatzsteuerrecht.

Eventuell könnte man auch eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen. Das wird aber auch besser vom Steuerberater formuliert, da man einen Vorschlag dazu machen muss.

Kostenlos wird es also wohl nicht gehen. Ein Steuerberater haftet auch bei Falschberatung.

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo Experten,

kann mir jemand Quellen für die Besteuerung von Auslandsporto
nennen??

Der Fall: Ein Lettershop versendet Post (Werbebriefe) im
Auftrag seiner
Auftraggeber an innerdeutsche und außereuropäische Empfänger
(Empfängeradressen werden vom Auftraggeber gestellt bzw von
Adressbrokern gekauft) Der Versand erfolgt innerdeutsch mit
der Deutschen Post AG, außereuropäisch mit einem Privaten
versender (TNT).
Jetzt die Fragen:
a) Sind Portokosten für einen Lettershop „durchlaufende
Posten“?

Da fehlt mir der Zugang zur Frage!

  1. Als Kunde sollte es dir egal sein können.
  2. Als Lettershop-Betreiber ist es eine buchtechnische Angelegenheit. Die Buchführung eines Betriebes sollte so gestaltet sein, daß sie die Bewegungen deutlich macht. Ich würde da 2 Konten schaffen eines: verauslagte Portogebühren, und: weiterbelastete Portogebühren. Zusätzlich natürlich ein Konto eigene Portoauslagen.

eine Bedeutung für die Umsatzsteuer hat dieses nicht.

b) Handelt es sich bei Portokosten um eine „einheitliche
Leistung“?
(Die Briefe werden zuvor im Lettershop kuvertiert, es gibt
unhabhängige Rechnungen für die Kuvertierung und die
anfallenden
Portokosten)

Es kommt zunächst für die Umsatzsteuer darauf an, wo die Leistung stattfindet. Ist die Kuvertierung im ausland und die Rechnungstellung im ausland, dann entsteht eine Mehrwertsteuerfreie Rechnung. Allerdings mußt du die Zahlungen melden.

Werden die fertig kuvertierten Briefe nach Deutschland eingeführt, hier frankiert und versandt, so wird natürlich Einfuhr-Umst. fällig, die wie Vorsteuer verrechnet werden kann.

Bei der Berechnung des Portos oder der Leistung ist der Ort der Rechnungsstellung wichtig. also Re aus D dann Vorsteuer.

c) Wenn der Lettershop via TNT ins Ausland versendet bekommt
er eine
Rechnung ohne MwSt. Muß der Lettershop an seinen
Auftraggeber MwSt
berechnen (weil TNT seinen Sitz im Inland hat) oder nicht?

Jede Rechnung aus D nach D ist MwSt.-pflichtig.

Bin für jeden Tipp in jede Richtung dankbar. Entsprechende
Quellenangaben wären besonders hilfreich.

Quelle: VHS-Grundkurs Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht. Beck-Gesetzestexte.

Kennt zufällig einer von Euch einen Lettershop und weiss, wie
die Portofrage dort gehandhabt werden?

Dazu braucht man keinen Lettershop kennen.
Er bekommt eine Rechnung und fmuss diese bei sich einbuchen und umstzsteuerlich korrekt behandeln. Was da für eine Leistung berechnet wird und ob diese Leistung weiterberechnet wird oder nicht spielt keine Rolle.

Wenn der Lettershop eine Rechnung erstellt, so hat diese den Bestimmungen des Landes z entsprechen, in dem die Leistung entsteht und die Rechnung gelegt wird.

gruss
winkel

Hallo Experten,

Danke vorab für die Tipps.

Leider bin ich jetzt auch nicht schlauer als vorher.
Nochmal konkreter:

Wir sind ein Lettershop und kuvertieren Briefe im Kundenauftrag.
Diese Briefe versenden wir in die ganze Welt und verauslagen das
hierfür entstehende Porto:

Das eine Rechnung von einem deutschen Unternehmen mit MwSt belegt werden muß ist mir schon klar. Das wird auch so gehandhabt. Aber:

TNT ist ein privates Unternehmen, also folglich mit MwSt zu belegen,
die Deutsche Post ist „per Gesetz“ steuerbefreit, also folglich ist auch keine MwSt auf Porto von der Post zu berechnen. Nun hat die Paketabteilung der Post aber, wie alle sicher schon in der Werbung gesehen haben in „DHL“ umfirmiert, folglich müßte ich das Porto, das mir hier anfällt (Pakete) mit MwSt weiterberechnen. Auf den Belegen der „DHL“ steht aber: „Das Entgelt ist Umsatzsteuerfrei“.

Ich denke das ist grundsätzlich falsch, da es sich bei der DHL eben nicht um die Deutsche Post handelt und DHL somit nicht per Gesetz von der Umsatzsteuer befreit ist.

Ein weiterer Punkt: Der Versand in ein Drittland ist MwSt-frei, wenn ich den Versand über ein Fremdunternehmen durchführen lasse, bleibt die Leistung trotzdem MwSt-frei (lt. Umsatzsteuerrecht, Beck).

Trotzdem danke für die Tipps, ich werde die DHL - Rechnungen an meine Kunden mit MwSt weiterberechnen. Damit bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite.

Übrigens habe ich einen Steuerprüfer zu der Sache befragt, der konnte aber auch nicht weiterhelfen und wollte das ganze mal zur Prüfung an die OFD weiterleiten. Bin mal gespannt was da rauskommt.

Gruss

Ralf