Hallo ihr Leser!
Von April bis Mai mache ich im Rahmen meines Studiums ein Auslandspraktikum bei einer Firma in Wroclaw, Polen. Dafür bekomme ich kein Entgelt und bin nur ca. 6-7 Wochen im Land. Das Praktikum wurde von meiner Partnerfirma organisiert.
Meine Fragen: Brauche ich nun ein Aufenthaltsvisum mit Arbeitsgenehmigung oder reicht ein Einreisevisum? Was für Unterlagen muss ich dazu beschaffen?
Mit dem Konsulat habe ich diesbezüglich schon gesprochen, was aber eher für noch mehr Konfusion gesorgt hat…
Vielleicht hat ja schon mal jemand von euch dort ein Paktikum gemacht oder weiß einfach so bescheid…?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Christian
Hallo Christian,
auf den Seiten der polnischen Botschaft in Berlin (http://www.botschaft-polen.de) habe ich folgende Information gefunden:
„Deutsche Staatsbürger, die in Besitz eines gültigen Reisedokumentes (Reisepasses) sind und die sich auf dem Gebiet der Republik Polen nicht länger als 3 Monate aufhalten möchten sowie keiner Erwerbstätigkeit nach-gehen wollen, können visafrei nach Polen einreisen. Die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bedarf eines Arbeitsvisums, das dem Antragsteller beim für seinen Wohnsitz zuständigen Polnischen Konsulat erteilt wird.“
Hoffentlich hilft es Dir weiter:smile:
Gruß und viel Spaß in Wroclaw,
Marta
Hallo Marta,
danke erst mal für die Mühe!
Es scheint tatsächlich die einzige Möglichkeit zu sein, sich eine Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt in Polen zu besorgen und so den leidigen Weg eines Aufenthaltsvisums-Antrag zu beschreiten.
Polen gibt sich wohl reichlich Mühe, die westeuropäischen Bürokratie-Standards zu erreichen.
Gruß
(ein genervter) Christian
Hallo Christian,
das ist natürlich ärgerlich… Ich habe es irgendwie so verstanden, dass man als Praktikant gar nichts machen braucht. Wenn Du aber dabei ein Gehalt bekommst, wird es wohl anders aussehen.
Trotzdem viel Erfolg und viel Spaß in Polen:smile:
Marta
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