Auslandspraktikumsvergütung in dt Einkommenssteuer

Hallo zusammen, weiß jemand, wo man die Einkünfte eines Auslandspraktikums während des Studiums in den USA in der deutschen Einkommensteuer angeben muss?
Eigentlich doch unter „Ausländische Einkünfte“ im Mantelbogen und unter „Steuerfreier Arbeitslohn“ in Anlage N oder? Da man alle Angaben in EUR machen muss, weiß jemand zu welchem Umrechnungskurs man dann die USD in EUR umrechnen muss?
Ist evtl. auch die Eintragung in einer Anlage AUS von Nöten?

Vielen Dank

um welche art der einkünfte (oder bezüge) handelt es sich?

um welche art der einkünfte (oder bezüge) handelt es sich?

Gehalt für die Praktikumstätigkeit.

Nach erneuter Rücksprache mit dem Finanzamt hat sich die Sache aufgeklärt. Die Praktikumsbezüge müssen nur in der Anlage N aufgeführt werden, sonst nirgends. Als Umrechnungskurs kann man einen geeigneten Referenzkurs wählen, der ungefähr den Kurs während der Arbeitszeit repräsentiert.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mane