Es geht um eine Formulierung, die nun leider zu einem Missverständnis geführt hat.
Zu Grunde liegt ein Vertrag über ein 6-monatiges Auslandspraktikum bei einem Reiseunternehmen.
Folgende Formulierung ist im Vertrag zu lesen:
„Der Praktikant ist verpflichtet, für die jeweiligen Zielgebiete die notwendigen Visa zu besorgen.“
Dazu ein paar Fragen:
Das bedeutet doch, dass der Praktikant sich selbst darum kümmern muss, dass ihm die entsprechenden Visa ausgestellt werden, sobald er das Zielgebiet kennt, oder?
Es ist definitiv nicht Aufgabe des Arbeitgebers (also des Reiseunternehmens) das für den Praktikanten zu regeln, korrekt?
Die Aufenthaltsgenehmigung für die 6 Monate zählt zu den in der Formulierung genannten Visa, das ist logisch.
Zählt auch die Arbeitserlaubnis für den Zeitraum dazu?
Es wurde nun versäumt sich um die Visa zu kümmern, d.h. der Praktikant befindet sich schon im Zielgebiet (also im Ausland) und arbeitet dort auch schon.
Ist es nun möglich, dass der Praktikant sich jetzt im entsprechenden Land nachträglich Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis für den Zeitraum ausstellen lassen kann?
Wenn ja, an welche Stelle müsste er sich wenden (z.B. die deutsche Botschaft im entsprechenden Land)?
Könnten das evtl. seine Eltern stellvertretend für ihn in Deutschland regeln?
Ich hoffe es findet sich schnell jemand, der darüber Bescheid weiss.
Es ist nämlich leider sehr dringend!
es bringt wohl relativ wenig sich an die deutsche Botschaft in dem jeweiligen Land (um welches Land handelt es sich denn? Innerhalb der EU oder Außerhalb?) zu richten, da diese logischerweise nur deutsche Visen austellen kann. Am besten richtest du dich an die Botschaft desjenigen Landes in dem sich er/sie befindet und hörst dort einmal nach wie die Bedingungen für die Erteilung eines Visas sind.
Grüße
Bernd
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es bringt wohl relativ wenig sich an die deutsche Botschaft in
dem jeweiligen Land (um welches Land handelt es sich denn?
Innerhalb der EU oder Außerhalb?) zu richten
Ich habe mir schon gedacht, dass die Dt. Botschaft das Visum nicht ausstellen kann.
Aber da es sich bei der Geschichte leider um eine Sache handelt, die ja leider rein rechtlich gesehen nicht ganz im legalen Rahmen gelaufen ist (war zwar kein Vorsatz, aber man sagt ja Unwissenheit schützt nicht vor Strafe), dachte ich, dass es vielleicht besser wäre sich erstmal von der Dt. Botschaft oder anderen dt. Stellen beraten zu lassen.
Man weiss schliesslich nicht, wie die Behörden des entsprechenden Landes darauf reagieren würden. Theoretisch wäre ja alles möglich: sofortige Ausweisung, hohe Geldstrafe oder sogar Knast bis zum Abschluss der Überprüfung.
Es wäre ausserhalb der EU gewesen.
Zum Glück(?) hat sich die Sache aber jetzt erledigt (siehe mein eigenes Antwortposting).
Da es noch einige weitere Probleme bezüglich der Durchführung des Praktikums gab, die für den Praktikanten einfach nicht mehr ertragbar waren, hat er heute morgen gekündigt und hat das Land mittlerweile schon verlassen.
Damit hat sich die Sache erledigt!
Ob weiteres daraus resultiert wird sich noch zeigen müssen, aber der dringende Fall bezüglich der Visa ist damit abgeschlossen.