Hallo Selbstständige und Rechnungsfachleute! 
Am Wochenende kam es zu einer intensiven Diskussion über Rechnungsstellung an Privatpersonen außerhalb des EU-Raumes (konkret: Australien und Japan).
Für zwei Kunden (Privatpersonen, keine Unternehmen) hat ein Bekannter (selbstständig) eine Übersetzung eines Fachtextes von 48 Seiten (A5) vom Deutschen ins Englische gemacht. Die Übersetzungen werden den Kunden als PDF per eMail zugeschickt.
Beide Kunden sollen für diese Tätigkeit nun eine Rechnung bekommen. Die Frage ist: Mit oder ohne MWSt?
Unsere Diskussion entzündete sich daran, dass ja keine Ware in Ausland geschickt wird, sondern das Ergebnis einer Dienstleistung. Diese Dienstleistung wurde hier in Deutschland erbracht und ist daher mit MWSt zu versehen.
Richtig oder falsch?
Grüße
Heinrich
Das würde ich dann doch eher ins Steuer-Board packen…
Übersetzung ist sonstige Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.
Ort der Leistung ist dann bei Nichtunternehmer als Empfänger mit Wohnsitz im Drittland nach § 3 a Abs. 3 S. 3 UStGo am Wohnsitz des Empfängers. Leistung ist also nicht steuerbar in D, also keine deutsche USt auf die Rechnung.
Ob da aber ggf. ausländische USt drauf gehört, kann ich bezüglich der in Frage stehenden Länder nicht beurteilen. Wenn er öfter mit den Ländern zu tun hat, sollte das ggf. mal geklärt werden…
Servus Heinrich,
ergänzend zu der Auskunft von Zardoz hier etwas von der australischen Regierung über die australische USt (GST - goods and services tax - obwohl das englische VAT auch verstanden wird):
http://www.ato.gov.au/businesses/pathway.asp?pc=001/…
Ich habe das nicht im einzelnen durchgefiltert. Bei Kunden, die keine Unternehmer sind, scheint es mir wenig plausibel, dass da „reverse charge“ (= Kunde schuldet USt) greift.
Eine Kleinunternehmerregelung analog dem deutschen § 19 I UStG hab ich nicht gefunden - aber die Merkblätter für „small business“ sind ziemlich ausführlich.
Es kommt öfter mal vor, dass in Fällen wie dem beschriebenen die Vertretung durch einen Fiskalrepräsentanten möglich und teilweise vorgeschrieben ist.
Hoffe, Du kannst Dich jetzt selber weiter durchbeißen.
Schöne Grüße
MM