Auslandsrechnung

Hallo,

ich werde mich ab 1.11.2003 als Einzelunternehmer Selbstständig im Bereich Mastering (Audio Bearbeitung) machen. Das ganze ist eine Dienstleistung und der Vertrieb funktioniert Weltweit über das Internet. Über PayPal werden alle Zahlungen gehandhabt. Liege ich mit meiner Annahme richtig das ich Deutschen Kunden ganz normal die MwSt berechne und Auslandskunden den Nettobetrag berechne und die MwSt selber abführe? Oder gibt es da spezielle Regelungen was ich an Steuern in der EU bzw. anderen Ländern abführen muss? Inwiefern akzeptiert das Finanzamt ausgedruckte PayPal Rechnung als gültige Rechnungen bei der Steuererklärung bzw. hat jemand von Euch einen Vordruck oder eine Internetseite wo es solche Rechnungsvorlagen gibt (Englisch & Deutsch)und evtl. mal eine Beispielrechnung die alle Daten enthält die vom Gesetztgeber gefordert werden.

Viele Dank für Eure Hilfe,
Lorenz

Hallo Lorenz,

wenn Du an Inlandskunden fakturierst (Rechnungen schreibst), die Privatpersonen sind, so solltest Du darauf achten, das Du in diesem Fall dem Produkthaftungsgesetz unterliegst, d.h. das alle Aussagen die Du machst absolut wahrheitsgemäß sind und das Du eine 2-jährige Gewährleistungspflicht hast. Rechnungen müßen immer die MwSt. ausgewiesen haben.
Bei Auslandskunden unterscheidest Du zwischen Kunden mit und ohne Umsatzsteuer Identnummer (DE-123 456 78 oder IT-123 456 78) wenn Dein Kunde eine ID hat, so fakturierst Du innerhalb der EU OHNE Mwst. also netto. Dann mußt Du alle 3 Monate eine „Zusammenfassende Meldung“ an das Bundesamt in Aachen machen (Vordrucke gibts dort gratis), Kunden OHNE ID Nummer berechnest Du die MwSt., es sei denn, Du hast eine Ausfuhrerklärung vom Zoll (Spediteur).
Das ganze Thema ist aber so komplex, das hier nur ein minimaler Abriss erfolgen kann, wenn Du möchtest, kannst Du mir ein Email schreiben, dann nenne ich Dir meine Rufnummer und Du kannst mich mal anrufen. OK ?

Viel Erfolg

Detlef