Auslandsrecht : Hochzeit in Tunesien auch in D rechtskräftig ?

Hi Ihr Wissenden =),

mal eine bescheidene Frage :

Person X ( deutsche Staatsangehörige ) hat in Tunesien Y ( tunesische Staatsangehörigkeit ) geheiratet.

Dies wurde dem deutschen Konsulat in Tunesien mitgeteilt.

Die Frage :

Wird dies auch dem Standesamt in Deutschland gemeldet oder könnte X für den Fall, dass die Hochzeit doch geschieden werden müsste, in Deutschland etwaige Probleme bekommen wenn Sie in D keine Scheidung veranlasst ?

Vielen Dank im Voraus !

Die Person hätte da mal lesen sollen.

http://www.1001geschichte.de/

Die Person hätte da mal lesen sollen.

http://www.1001geschichte.de/

kann man als Hinweis angeben, aber

Scotty - hilfreich zur Fragebeantwortung wäre dies gewesen:

Ollekalle - bitte unter www.tunis.diplo.de nach Konsularischer Service/Konsularhilfe den Bereich Eheschließung und Scheidung anschauen.
In der Regel wird nichts weitergeleitet.
Person X sollte sich (falls möglich) internationale Urkunde von Tunesien und eine Legalisation von der Deutschen Botschaft in Tunis besorgen und die Urkunde in Deutschland -falls nicht international ausgestellt eine deutsche Übersetzung anfertigen lassen- auf der Meldebehörde vorlegen (zur Änderung des Familienstandes).

Gruß von Tara

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Vielen, vielen DANK !!!