Auslandsreise-Krankenversicherungen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zur Inanspruchnahme von Auslandsreisekrankenversicherungen.
Ich habe zwei. Die eine ist eine Jahrespolice, die mir 45 Tage lang Krankenversicherungsschutz im Ausland gewährt. Die zweite ist eine Zusatzversicherung zu einer Kreditkarte, die bis zu 90 Tage Versicherungsschutz leistet.
Meine Frage:
Wenn ich 135 Tage verreise, kann ich dann beide Versicherungen nacheinander in Anspruch nehmen oder entstehen daraus rechtliche Probleme?

Und eine zusätzliche Überlegung:
Gesetzt den Fall, ich wäre z. B. 180 Tage unterwegs, kann ich dann in den ersten 90 Tagen die Kreditkartenzusatzversicherung in Anspruch nehmen, für weitere 45 Tage die bestehende Auslandsreiseversicherung - und für die restliche Zeit eine zusätzliche pro-Tag-Versicherung, die vom selben Versicherer angeboten wird?

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand, der sich damit auskennt, antworten würde.

Gruß
helskel

Ich bin mir sehr sicher, dass es so gehandhabt wird:
Wenn eine Reise länger als die versicherten 90 Tage am Stück dauert, dann muss eine zusätzliche Absicherung getroffen werden (spezielle Tarife dafür gibt es). Je nachdem welche in Anspruch genommen wird, leistet diese auch, beide dürfen nicht gleichzeitig leisten. Selbst wenn zwei bestehen, heißt dies nicht, dass die Auslandstage summiert werden können, also Versicherungsschutz für 135 Tage am Stück besteht. In den Bedingungen heißt es „Versicherungsschutz besteht für die ersten XX Tage einer Auslandsreise“. Dadurch sind die anderen Fragen wohl beantwortet.
Übrigens: Ein Tag in D und wieder ab ins Ausland gilt als neue Reise. Hier ist nur darauf zu achten, dass keine max. Reisezeit für das gesamte Jahr in den Bedingungen hinterlegt ist. Bsp.: pro Reise 90 Tage, max. 150 Tage im Jahr

Beste Grüße

Hallo BHeidtmann,

prima, die aufschlussreiche Antwort hilft mir sehr. Vielen Dank und freundliche Grüße

helskel

Lieber helskel,
leider bin ich kein Versicherungsfachmann und kann Dir diese Frage nicht beantworten.

Aber eine Auslandsreisekrankenversicherung kann nur im Krankheitsfall inanspruch genommen werden und der Fall, daß jemand 135 Tage oder 180 Tage erkrankt ist doch sehr gering.

Weiterhin viel Glück bei der weiteren Expertensuche.
Gruß

Hallo Inni,

ich bin schon fündig geworden. Vielen Dank für deine Antwort!

Gruß
helskel