Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Inanspruchnahme von Auslandsreisekrankenversicherungen.
Ich habe zwei. Die eine ist eine Jahrespolice, die mir 45 Tage lang Krankenversicherungsschutz im Ausland gewährt. Die zweite ist eine Zusatzversicherung zu einer Kreditkarte, die bis zu 90 Tage Versicherungsschutz leistet.
Meine Frage:
Wenn ich 135 Tage verreise, kann ich dann beide Versicherungen nacheinander in Anspruch nehmen oder entstehen daraus rechtliche Probleme?
Und eine zusätzliche Überlegung:
Gesetzt den Fall, ich wäre z. B. 180 Tage unterwegs, kann ich dann in den ersten 90 Tagen die Kreditkartenzusatzversicherung in Anspruch nehmen, für weitere 45 Tage die bestehende Auslandsreiseversicherung - und für die restliche Zeit eine zusätzliche pro-Tag-Versicherung, die vom selben Versicherer angeboten wird?
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand, der sich damit auskennt, antworten würde.
Gruß
helskel