Hallo,
nur der Blick auf die Kontoauszüge erinnert einen Versicherten, dass jedes Jahr der Beitrag abgebucht wird (vergessen…) - ist zwar nicht viel, aber das Versicherungsunternehmen wird mittlerweile wohl jegliche Schadensbegleichung ablehnen (und damit wird ja der Vertrag zur Markulatur), wenn es feststellt, dass der Versicherte weder eine GKV noch eine PKV vorweisen kann.
Und die AR-KV gilt doch lediglich als Zusatzversicherung bei einer bestehenden Grundversicherung, oder?
Somit ist der Versicherungsvertrag völlig nutzlos.
Hallo,
nur der Blick auf die Kontoauszüge erinnert einen
Versicherten, dass jedes Jahr der Beitrag abgebucht wird
(vergessen…) - ist zwar nicht viel, aber das
Versicherungsunternehmen wird mittlerweile wohl jegliche
Schadensbegleichung ablehnen (und damit wird ja der Vertrag
zur Markulatur), wenn es feststellt, dass der Versicherte
weder eine GKV noch eine PKV vorweisen kann.
Und die AR-KV gilt doch lediglich als Zusatzversicherung bei
einer bestehenden Grundversicherung, oder?
Kommt darauf an. Bei manchen Reisekrankenversicherung muss eine GKV oder PKV Versicherung bestehen.
Aber nicht bei allen.
Des Rätels Lösung liegt in den Vertragsbedingungen.
ok - also alles ist relativ…
…die Vertragsbedingungen einer Versicherung (D****a) weisen die ARV als ZUSATZversicherung aus - für Leistungen, die eine „normale“ KV im Ausland nicht erstattet.
war der Meinung, das ist immer abhängig von einer bestehenden KV - aber es gibt wohl doch Unterschiede
werde einfach doch mal beim freundlichen Vertreter anrufen, der war am Freitag um 19:00 nur nicht mehr erreichbar
ich war selbst mal 3 Jahre lang im nicht-EU Ausland über eine Auslands-KV mit drei Buchstaben und Sitz in NRW versichert. Weder stand in den AVB etwas davon noch wurde jemals nachgefragt ob denn eine GKV/PKV die Kosten übernehmen würde. Arztbesuch, Quittung nach Deutschland geschickt und 1 Woche später wurde überwiesen.
Sag doch bitte mal das Tarifkürzel damit ich mir die AVB dazu mal ansehen kann.
glaubst Du wirklich, dass ich alle Versicherungsbedingungen der letzten 30 Jahre aufgehoben habe ?
Dies würde auch zur Beantwortung der Frage aus diesem Threed nichts beitragen.
Sag doch bitte mal das Tarifkürzel damit ich mir die AVB dazu
mal ansehen kann.
Hi,
es handelt sich um die Tarife ARJ und ART. Bei der Policierung kommt die Frage: „Sind alle VP in Deutschland krankenversichert?“
Antwort-> Nein -> Vorgang abgebrochen
Antwort -> Ja -> Versicherungsschein wird gedruckt.
interessant. Interessant auch dass ich nirgends die Bedingungen auf der Seite finde. Wie auch immer: Ich habe genau so eine Auslands-KV bei einem grossen Anbieter mit Sitz in Hamburg (Tarif JRV). Und der verlangt keine bestehende GKV/PKV in Deutschland. Gerade nochmal die AVB durchgeguckt. Der leistet dann wohl einfach nicht mehr wenn ich nach einem Unfall in Uganda zurück nach Deutschland geflogen werde und im Krankenhaus übergeben wurde.
Warum Dein Anbieter drauf besteht verstehe ich aber immer noch nicht.