Liebe/-r Experte/-in,
Wir wohnen z.Z. im Ausland und möchten gerne nach D zurückkehren. Unser Problem ist die KV. Ich weiss, dass wir über das Arbeitsamt erstmal in der GKV versichert werden, aber ich habe große Angst vor einer NAchzahlungsforderung! Wir sind seit 2005 in Ägypten, die können doch nicht 4 Jahre einfordern, oder? Ich hab mal gelesen, bei Auslandsrückkehrern gilt das Datum der Einreise, stimmt das?
Wir waren hier überhaupt nicht versichert (ich mit meinen Töchtern nur durch eine Auslandsversicherung des deutschen Arbeitsgebers, keine richtige PKV).
Für Antwort sind wir sehr dankbar!!!
Gruß
Frosch15
Hallo Frosch15,
es muss dich die KV aufnehmen in welcher du zuletzt versichert warst (Reform 2009), d.h. auch in die PKV (Basistarif analog GKV) wenn das die letzte war, Zahlung erfolgt über’s Amt. Nachzahlungen sollten nicht entstehenn.
Grüße
Audsch
ich habe große Angst vor einer NAchzahlungsforderung! Wir sind
seit 2005 in Ägypten, die können doch nicht 4 Jahre
einfordern, oder? Ich hab mal gelesen, bei Auslandsrückkehrern
gilt das Datum der Einreise, stimmt das?
Vergesse nur nicht den Antrag beim Amt rechtzeitig einzureichen!
Moin!
Ab Einreisedatum ist man in D per Gesetz KV-Pflichtig.
Gesetzlich dann, wenn die letzte Kasse auch eine gesetzliche war, ansonsten Privat.
Also schnell handeln und die Kasse anrufen, in der in wart, bevor ihr aus D weg seid!
Nachzahlen müßt ihr ggf nur die Zeit ab Einreise, wenn Ihr zb. erst 3 Wochen später zur Krankenkasse geht.
Gruß, J.-P. Jalass
hallo Frosch15,
um hier eine fundierte, korrekte Antwort geben zu können, ist die gesmate Vorgeschichte von Bedeutung. Warum erfolgte der Auslandsaufenthalt? Durch den Arbeitgeber? War der Aufenthalt von vorn herein befristet? Handelt es sich um eine Entsendung?
Warum jetzt die Rückkehr? Wurde das Beschäftigungsverhältnis gekündigt? Besteht ggf. eine Anwartschaftsversicherung?
Vom Grundsatz ist jeder in Deutschland versichert. Zuständig ist die letzte Krankenkasse oder private Versicherung, unabhängig, ob ein Auslandsaufenthalt vorlag oder einfach gar keine Versicherung bestand. Nur die letzte Kasse kennt die Gesamtumstände und kann hier die Fragen nach Beitragsnacherhebung korrekt beantworten. Bitte kontakieren Sie die letzte KK und beantworten Sie deren Fragen korrekt. Es ist nicht zwangsweise so, dass für rückliegende Zeiten Beiträge nachzuzahlen sind.
Grüße
Die Beantwortung