Der Geldbetrag eines am 9. eines Monats eingereichten britischen Auslandsschecks in Euro war erst am 3. des Folgemonats verfügbar, obwohl die Bank schriftlich Valuta per 19. des Monats zusicherte. Der Scheckaussteller betsätigte mir, dass sein Konto bereits am 17. des Monats belastet wurde. Die bezogene Bank fragte beim Scheckausteller am 17. zuvor an, ob die Überweisung ok ist.
Bei Durchsicht früher eingereichter Auslandschecks wurde die Praxis der wochelangen Verzögerung der Freigabe von Auslandsscheckbeträgen ähnlich gehandhabt.
Bisher ging ich davon aus, dass 7 Werktage für den Transfer üblich und angemessen sind.
Ist die Vorgehensweise der Bank rechtlich korrekt?
Sollte ich mich zur Klärung an die Bankenaufsicht, nachdem meinen Bank bezüglich Verkürzung des Gutschriftzeitraumes unerbittlich ist?
Dank im voraus für sachdienliche Tipps.
Günter