nun kommt bisschen spät mit dem Gedanken ehrlich gesagt…
Kurz zur Situation. X ist 2 Monaten in Mexico City an einer Universitat und belegt meinen Sprachkurs in spanisch-mexikanisch. Im April wird X 20 Jahre.
Mutter ist ca. 2004 (vorher hat X immer bei ihr gelebt und danach erst zum Vater gezogen) ins Ausland gegangen und hat neu geheiratet und 2 Kinder. Jedoch arbeitet sie nicht.
Seit einem Jahr wohnt sie in Mexico und hat X angeboten den Flug und den Sprachkurs zu bezahlen und bei ihr in der Wohnung ein Zimmer zu geben.
Okay, Vater was absolut nicht begeistert, aber jetzt ist X hier.
Mutter war seit 2004 NICHT unterhaltspflichtig, alles wurde mit Jugendamt abgeklärt…
Die Frage, X bekam bis jetzt immer 100Euro Taschengeld von der Lebensgefährten des Vaters.
Wurde aber jetzt eingestellt.
Ist es nicht so, dass X vonm Vater Unterhalt bekommen sollte???
X muss ja schließlich auch in der Uni zu essen holen und von der Mutter bekommt X kein Geld. Sie meint, sie hätte ja alles andere bezahlt. Und sowieso machen sie nicht viel zusammen, X hat hier nur ein Zimmer wofür X nicht bezahlen braucht. Aber hat bis jetzt immer 50Euro in die Haushaltskasse dazu getan.
(Hatte vor der Abreise viel gearbeitet u gespart, aber sollte eigentlich für das Studium sein)
Um schnelle und hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar,
saludos.
jinju
p.s. X ist für ein halbes jahr in mexico und wird Februar zurück nach DE gehen
Ist es nicht so, dass X vonm Vater Unterhalt bekommen
sollte???
Welche Berufsausbildung macht X denn?
X muss ja schließlich auch in der Uni zu essen holen und von
der Mutter bekommt X kein Geld. Sie meint, sie hätte ja alles
andere bezahlt. Und sowieso machen sie nicht viel zusammen, X
hat hier nur ein Zimmer wofür X nicht bezahlen braucht. Aber
hat bis jetzt immer 50Euro in die Haushaltskasse dazu getan.
(Hatte vor der Abreise viel gearbeitet u gespart, aber sollte
eigentlich für das Studium sein)
Ist es für das Studium/Ausbildung unabdingbar, einen (diesen) Sprachkurs durchzuführen?
Gruß n.
Ja eigentlich es es unabdingbar diesen Sprachkurs in der Uni zu belegen.
X hat das ABitur dieses Jahr gemacht und wird ab Sommer oder Wintersemster 2011 studieren. Jedoch braucht man für diesen Studienganz internationale Erfahrungen. Alle FHs in DE können nur Plätze für 50 Studenten bieten und erwarten von dir sowas wie ein Auslandsjahr. (X bleibt nur 5,5 Monate)
Eine einzige Uni in Maastricht bietet 200 Plätze, wird aber ein Ranking erstellen. D.h. umsomehr Erfahrungen, umso bessere Chancen.
Ist das als wichtige Begründung akzeptabel?
Vater wird sicherlich meckern, weil X bei Mutter lebt. Die bis jetzt jedoch nie Unterhalt zahlen musste. Was soll man dann tun?
Ja eigentlich es es unabdingbar diesen Sprachkurs in der Uni
zu belegen.
aber auch
Jedoch braucht man für diesen
Studienganz internationale Erfahrungen.
Brauchst du diesen Sprachkurs oder wird ein Auslandsaufenthalt gefordert?
und
erwarten von dir sowas
wie ein Auslandsjahr. (X bleibt nur 5,5 Monate)
Was heißt erwarten? Wenn sie ein Auslandsjahr mit Vollzeitsprachkurs fordern, du aber noch nicht mal ein halbes Jahr bleibst, ist die ganze Sache sowieso nicht zielführend!
Also ganz konkret: Steht in der Studien- bzw. Prüfungsordnung, dass ein Sprachkurs, wie lange auch immer, im Ausland zur Zulassung zum Studium/Prüfung erforderlich ist.
Wenn nicht, hilft nur ein nettes Gespräch Vater-Tochter-Gespräch, in denen erfahrungsgemäß(!) sich immer die Tochter durchsetzt