Auslandsstudium - Sprachkurs absetzbar?

Liebe Experten,

in einem Zeitschriftenartikel habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass ein Sprachkurs, den ein Student absolvieren muss, weil er in dem betreffenden Land ein Erststudium aufnehmen möchte, steuerlich absetzbar sei. Wenn aber dieser Student gar keine Steuern zahlt, weil er bzw. sein Studium von den Eltern finanziert wird: Können diese dann die Kosten des Sprachkurses absetzen?

Ansonsten ist es doch meiner Meinung nach überhaupt nicht möglich, die Studienkosten eines Kindes von der Steuer abzusetzen. Oder täusche ich mich da? (Gibt es evtl. einen Freibetrag für die Eltern?) Kann es dann sein, dass ein solcher Sprachkurs (quasi als Eingangsvoraussetzung für ein Auslandsstudium) eine Ausnahme darstellt?

Viele Grüße und besten Dank im Voraus!
m.

Liebe Experten,

in einem Zeitschriftenartikel habe ich vor einiger Zeit
gelesen, dass ein Sprachkurs, den ein Student absolvieren
muss, weil er in dem betreffenden Land ein Erststudium
aufnehmen möchte, steuerlich absetzbar sei. Wenn aber dieser
Student gar keine Steuern zahlt, weil er bzw. sein Studium von
den Eltern finanziert wird: Können diese dann die Kosten des
Sprachkurses absetzen?

nein, aber sie können einen AusbildungsFB von 924,-- pro Jahr erhalten, da muss aber Einkommen des Kindes angegeben werden und ggf. gekürzt werden!

Ansonsten ist es doch meiner Meinung nach überhaupt nicht
möglich, die Studienkosten eines Kindes von der Steuer
abzusetzen. Oder täusche ich mich da? (Gibt es evtl. einen
Freibetrag für die Eltern?) Kann es dann sein, dass ein
solcher Sprachkurs (quasi als Eingangsvoraussetzung für ein
Auslandsstudium) eine Ausnahme darstellt?

auch nein, die Ausgaben sind eine Investition in die Zukunft für alle!
Das muss man wissen, wenn man Kinder hat!

Viele Grüße und besten Dank im Voraus!
m.

Ist leider so bzw.unsere Steuergestzte sind so!

E.

Vielen Dank, Eugenie, dann habe ich das wohl missverstanden: Es ging offenbar darum, dass der Student selbst diese Aufwendungen später als Sonderausgaben absetzen kann, wenn das Studium genügend zielgerichtet auf einen bestimmten Beruf hinführt. (Obwohl das in den meisten Fällen ziemlich umstritten sein dürfte.) Es hätte mich auch gewundert, wenn in diesem besonderen Fall eine Ausnahme gemacht worden wäre, zumal wir in Deutschland den eigenen Nachwuchs ja mittels aberwitzigen Numerus clausus in manchen Fächern geradezu aktiv ins Ausland vertreiben - wo er übrigens mit offenen Armen empfangen wird, weil man dort durchaus künftige (leistungsfähige) Steuerzahler sieht, denn viele kehren nicht wieder zurück.

Aber das steht auf einem anderen Blatt…

[MOD] Komplettzitat gelöscht