Auslandsstudium und Aufenthaltserlaubnis

Seit über 6 Jahre verfüge ich über einer Aufenthaltserlaubnis. Ich bin mit meinen Eltern in Deutschland gekommen (Familienachzug) und nachher habe in Frankreich und Großbritannien seit 5 Jahre studiert. Aber dabei habe ich natürlich niemals mehr als ununterbrochen 6 Monate im Ausland verbracht, wenn man die Ferienaufenthalt in Deutschland mitzählen dürfte. Wahrend die Studien wurde ich auch volljährig (21 Jahre) geworden. Die letzte Verlängerung schließt sich am Ende dieses Jahres ab, und bei letztem Gespräch bei der Ausländerbehörde hat der Beamter klar ausgedruckt, dass die AE nicht mehr verlängert wurde, falls ich mich weiter außer Deutschland aufhallte, weil es kein Grund für die Verlängerung gibt, obwohl mein Hauptwohnsitz immer im Deutschland ist und im Ausland hatte ich immer nur 1-jährige Studenten-Aufenthaltsgenehmigungen. Jetzt bleibt mir nur noch einen letzten Studienjahr, denen ich im Großbritannien abschließen soll.

WAS KÖNNTE ICH MACHEN UM DEN AUFENTHALTSERLAUBNIS NICHT ZU VERLIEREN?

Als Bemerkung: seit Anfang Juli habe ich auch eine unbefristete und Bundesweite Arbeitsberechtigung.

  1. Habe ich das Anspruch auf eine unbefristete AE nach dem §24 AuslG?
    AuslG§24(1) scheint erfüllt zu sein (oder doch nicht?), aber die Studenten sind nicht erwerbstätig im Sinne des §24(2). Und einen Sommerjob würde auch nicht hilfreich. Ist es richtig? Wenn es doch so ist, könnte man sich auf AuslG§24(2), Satzes 1 Nr. 1 (Mittel aus eigenem Vermögen) wenden? Falls ja, dann wie viel Geld versteht man unter dem eigenem Vermögen?

  2. Könnte ich die Ausländerbehörde SCHON JETZT schriftlich anfragen die AE doch zu verlängern,
    (oder für die Verlängerung zusagen) nach dem §44 im Sinne der Verwaltungsvorschrift AuslG-VwV-44.1.3.3

  3. Könnte ich noch irgendetwas unternehmen um die AE und die Arbeitsberechtigung nicht zu verlieren?

Sonst soll ich nur wegen der AE meine Studien für ein Jahr unterbrechen.

Für Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich möglichst schnell entscheiden soll, wie es weiter gehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo Alex,
ich habe noch eine url gefunden. Vielleicht kann sie helfen.

http://www.recht-in.de

Beste Gruesse,
Inge


Anmerkung: Ich habe die Url vervollständigt. Bitte Links in Postings immer komplett mit http… ausschreiben.

Besten Gruss
Reiko (Moderator)