Auslandsstudium wegen Einbürgerung verhindert ?!?

Hallo Liebe User,

ich habe ein folgendes Problem und ich bitte keine frechen Antworten oder ignorierende Antworten zu geben, Es ist ein ernstes Problem.

Hier erstmal die Daten. Ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und mein Reisepass ist bis zum 26.04.2012 gültig. Ich habe noch die alten türkischen Reisepässe, das heisst, wenn ich mein Pass verlängern will muss ich die neuen Reisepässe beantragen und warten bis dider kommt. Mein Auslandsstudium geht bis 21.06.2012 und mein aktueller Pass ist bis 26.04.2012 gültig. Das heisst ich habe ein Problem.

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und habe eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Um nun die Einbürgerungsurkunde zu erhalten muss ich meine jetzige Staatsbürgerschaft aufgeben.

Mein Auslandssemester beginnt am 29.12.2011. Der Austritt von der türkischen Staatsbürgerschaft dauert 4-6 Monate und ich schaffe das niemals bis zum 29.12.2011.

-Meinen aktuellen Pass kann ich gar nicht verlängern, da ich einen neuen Pass ausstellen muss und der kommt niemals bis zum 29.12.2011.

-Ebenso muss ich 3 Monate bevor mein Pass abläuft den Antrag auf Verlängerung stellen, es geht nicht davor. In meinem Fall wäre das der 26.01.2011. Aber in dem Zeitraum bin ich nicht in Deutschland.

-Auch wenn ich meinen Reisepass vor dem 29.12.2011 in Deutschland bekommen würde, müsste eine neue Niederlassungserlaubnis drauf (Übertrag). Seit dem 1.September 2011 gibt es in ganz Deutschland eine neue Regelung: Nur nioch elektronische Aufenthaltstitel. Die Bearbeitung für solche Aufenthaltstitel können bis zu 6 Wochen dauern, auch so könnte ich nichts in Ausland.

-Man hat mir vorgeschlagen, meinen Pass in Hong Kong zu beantragen. Wie soll ich nach Hong Kong? Auch wenn ich es in Hong Kong beantragen würde, wie kommt mein Aufenthaltstitel drauf?

Nun meine Wege sind blockiert und die Behörden verweigern mir eine vorzeitige vorrübergehende Mehrstaatigkeit, obwohl die Gründe wirklich dafür sprechen. Im Endeffekt gebe ich ja die türkische sowieso auf und es spielt halt nur die Zeit eine Rolle. Die Zeit habe ich aber nicht.

Die Mehrstaatigkeit werde ich vorübergehend haben, also den Austretungsantrag beim türkischen Konsulat werde ich vor meiner Abreise machen und während ich in China bin, werde ich von der türkischen ausgebürgert. Ebenso werde ich mich nicht in Deutschland aufhalten während ich 2 Staatsbürgerschaften habe.

Ernsthafte Probleme, welche dabei entstehen könnten. wären folgende:

-Es kann sein, dass ich überhaupt nicht von Deutschland abreisen kann, da die Bundespolizei sieht, das mein pass während des Aufenthalts in China abläuft

-Bei der Regstirerung an der Universtität muss ich meinen pass vorzeigen, damit ich immatrikuliert werden kann. Wenn das Zulassungsamt dort sieht, dass mein pass während des Semesters abläuft, dann kann es sein (höchstwahrscheinlich), dass ich gar nicht zugelassen werde.

Was kann ich machen?

Hallo,

um nach China einreisen zu können, brauchst man einen Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit. D.h. du brauchst sowieso einen neuen Pass.

Gruss