Auslandsübernachungspauschale

Hallo,

ich arbeite viel im Ausland (hauptsächlich USA) und bin immer mehrere Wochen vor Ort.
Mein Arbeitgeber zahlt mir seit kurzen nicht mehr den vollen Pauschalsatz für Übernachtungen von 110 Euro sondern nur einen reduzierten Satz (60 Euro), mit der Aussage das die Übernachtungen nicht so teuer sind.
Um ein wenig von der Reise über zu haben, suchen wir natürlich immer sehr günstige Wohnungen.

Kann ich mir die Differenz von 50 Euro irgendwie über die Steuererklärung zurückholen oder kann ich dort nur die tatsächlichen Kosten (Hotelrechnung)?

Mfg
Franky

hallo,

man hat i.a. die beiden möglichkeiten, entweder tatsächliche kosten anzusetzen oder pauschalen. ein mix geht nicht.
die tatsächlichen kosten beinhalten alle mit der reise bzw. der übernachtung/dem aufenthalt entstandenen kosten, soweit diese nachweisbar und absetzbar sind.
tatsächliche kosten werden i.a. dann angesetzt, wenn sie deutlich höher liegen als die pauschalen.
man kann sicher die gesetzlich geregelten pauschalen anwenden, muß dann aber alle vom ag bereits erstatteten beträge in abzug bringen.
es ist gar nicht so selten, daß ein ag nicht die gesetzlichen pauschalen ansetzt, sondern weniger.

saludos, borito

Hallo,
Du kannst die Pauschale ansetzen, wenn Dir dein Chef fürs Finanzamt bescheinigt, der er nur einen Teilbetrag übernimmt. Das Finamt erkennt dann natürlich nur die differenz zum fehlenden Pauschbetrag an.
Gruss Hermann