Würde sich die Bank daran stören, dass der Üwsg.-Auftrag auf
dem verkehrten Formular eingereicht wurde oder käme es ihr nur
darauf an, dass sämtliche Daten lesbar sind?
Oha, das ist eine gute Frage, aber ich antworte mal so…
Ausführen müssen die Bank diesen Auftrag nicht, aber wenn der Sachbearbeiter nett ist, dann schreib er/sie ihn um auf das passende Formular und gibt den Auftrag dann als SEPA-Überweisung weiter.
Oder aber der Auftrag wird nicht ausgeführt und du stehst dumm da.
Diese Frage finde ich auch losgelöst vom konkreten Fall
interessant: Könnte man beispielsweise, anstelle eines
Üwsg.-Formulars, einen beliebigen (unterschriebenen)
Notizzettel mit dem Üwsg.-Auftrag in den Service-Briefkasten
werfen oder muss es aus bestimmten Gründen das richtige
Formular sein?
Ein überweisungsauftrag ist rechtlich nicht an eine Form (Formular) gebunden. An dieser Stelle kommt es dann auf das Preisverzeichnis der Bank an. Dieser schriftliche, nicht standartisierter Auftrag wird von der Bank ausgeführt werden, berechnet dafür dann aber z.B. extra Gebühren, die gerne schon mal bei 1-20 Euro liegen können. Manche sind auch nett und machen es zu Standardkonditionen. Ob es die Kosten wert sind muss dann jeder selber entscheiden.
Zu Schecks habe ich dies grade gefunden:
„Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; andernfalls besteht keine Einlösungspflicht.“ (Bedingungen für den Scheckverkehr) Dort gilt also, dass zwar auch ein scheck rechtlich auf einen Bierdeckel geschreiben werden könnte, die Bank dies jedoch nicht akzepiert.
Was bedeutet übrigens die Ermahnung „Bitte deutlich schreiben!
Beleg wird maschinell gelesen.“, die sich seit Urzeiten auf
Üwsg.-Formularen findet? Die Bank wird ein handschriftlich
ausgefülltes Formular doch wohl kaum durch eine OCR-Software
schicken.
Doch, das tut die Bank. Anders wären die Massen an Überweisungen kaum zu bewältigen. Ist der Beleg wirklich unleserlich kann es passieren, dass die Bank den Auftrag nicht ausgeführt zurück schickt. Auch ein per Hand ausgefüllter Vordruck sollte aus großen Druckbuchstaben bestehen, da dieser durch OCR erkannt werden kann.
Grüße