Auslandsüberweisungsformular?

Guten Abend allerseits.

Wie kann jemand, der kein Online-Banking betreibt, eine Überweisung ins (EU-)Ausland beauftragen? Muss er zu seiner Bank und um ein Auslandsüberweisungsformular bitten (weil diese nicht ausliegen)? Oder darf er IBAN und BIC in die entsprechenden Felder eines Inlandsüberweisungsformular quetschen (was beim maschinellen Ausfüllen möglich wäre)?

Dankeschön und Grüße,
Zeh_14

Servus,

für Papieraufträge gibt es bei der Bank Formulare, die ein bissel weniger komplex sind als die Tapeten für Auslandsüberweisungen, aber genügend Raum lassen für IBAN und BIC. Mit diesen gibt es die EU-Überweisung (und EFTA bis zur Grenze der Meldepflicht) zum Inlandstarif.

Schöne Grüße

MM

Welche(s) Form(ular) zwingend?
Hallo Martin,

danke für Deine Antwort.

Gesetzt den Fall, der erwähnte Jemand wolle die Überweisung schnellstmöglich in Auftrag geben, die Öffnungszeiten seiner Bank seien aber inkompatibel mit seiner eigenen Arbeitszeit, weshalb er kurzerhand ein Inlandsüberweisungsformular mit IBAN und BIC wie folgt ausfüllen und in den Service-Briefkasten seiner Bank werfen wolle:

http://srv025.pixpack.net/20080316220810267_ntyphrki…
(80 KB großer Scan des Formulars; Empfängerdaten natürlich nicht echt)

Würde sich die Bank daran stören, dass der Üwsg.-Auftrag auf dem verkehrten Formular eingereicht wurde oder käme es ihr nur darauf an, dass sämtliche Daten lesbar sind?

Diese Frage finde ich auch losgelöst vom konkreten Fall interessant: Könnte man beispielsweise, anstelle eines Üwsg.-Formulars, einen beliebigen (unterschriebenen) Notizzettel mit dem Üwsg.-Auftrag in den Service-Briefkasten werfen oder muss es aus bestimmten Gründen das richtige Formular sein?

Was bedeutet übrigens die Ermahnung „Bitte deutlich schreiben! Beleg wird maschinell gelesen.“, die sich seit Urzeiten auf Üwsg.-Formularen findet? Die Bank wird ein handschriftlich ausgefülltes Formular doch wohl kaum durch eine OCR-Software schicken.

Grüße,
Zeh_14

Würde sich die Bank daran stören, dass der Üwsg.-Auftrag auf
dem verkehrten Formular eingereicht wurde oder käme es ihr nur
darauf an, dass sämtliche Daten lesbar sind?

Oha, das ist eine gute Frage, aber ich antworte mal so…

Ausführen müssen die Bank diesen Auftrag nicht, aber wenn der Sachbearbeiter nett ist, dann schreib er/sie ihn um auf das passende Formular und gibt den Auftrag dann als SEPA-Überweisung weiter.

Oder aber der Auftrag wird nicht ausgeführt und du stehst dumm da.

Diese Frage finde ich auch losgelöst vom konkreten Fall
interessant: Könnte man beispielsweise, anstelle eines
Üwsg.-Formulars, einen beliebigen (unterschriebenen)
Notizzettel mit dem Üwsg.-Auftrag in den Service-Briefkasten
werfen oder muss es aus bestimmten Gründen das richtige
Formular sein?

Ein überweisungsauftrag ist rechtlich nicht an eine Form (Formular) gebunden. An dieser Stelle kommt es dann auf das Preisverzeichnis der Bank an. Dieser schriftliche, nicht standartisierter Auftrag wird von der Bank ausgeführt werden, berechnet dafür dann aber z.B. extra Gebühren, die gerne schon mal bei 1-20 Euro liegen können. Manche sind auch nett und machen es zu Standardkonditionen. Ob es die Kosten wert sind muss dann jeder selber entscheiden.

Zu Schecks habe ich dies grade gefunden:
„Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; andernfalls besteht keine Einlösungspflicht.“ (Bedingungen für den Scheckverkehr) Dort gilt also, dass zwar auch ein scheck rechtlich auf einen Bierdeckel geschreiben werden könnte, die Bank dies jedoch nicht akzepiert.

Was bedeutet übrigens die Ermahnung „Bitte deutlich schreiben!
Beleg wird maschinell gelesen.“, die sich seit Urzeiten auf
Üwsg.-Formularen findet? Die Bank wird ein handschriftlich
ausgefülltes Formular doch wohl kaum durch eine OCR-Software
schicken.

Doch, das tut die Bank. Anders wären die Massen an Überweisungen kaum zu bewältigen. Ist der Beleg wirklich unleserlich kann es passieren, dass die Bank den Auftrag nicht ausgeführt zurück schickt. Auch ein per Hand ausgefüllter Vordruck sollte aus großen Druckbuchstaben bestehen, da dieser durch OCR erkannt werden kann.

Grüße

Hallo,

Ein überweisungsauftrag ist rechtlich nicht an eine Form
(Formular) gebunden.

nur dumm, daß die AGB der meisten Kreditinstitute die Verwendung von zugelassenen Vordrucken vorschreiben.

Gruß
Christian

Hallo,

Wie kann jemand, der kein Online-Banking betreibt, eine
Überweisung ins (EU-)Ausland beauftragen? Muss er zu seiner
Bank und um ein Auslandsüberweisungsformular bitten (weil
diese nicht ausliegen)? Oder darf er IBAN und BIC in die
entsprechenden Felder eines Inlandsüberweisungsformular
quetschen (was beim maschinellen Ausfüllen möglich wäre)?

Gegenfrage: Was spricht gegen einen Anruf beim betreffenden Institut? Wir können uns hier doch einen Wolf labern, aber wenn der Mitarbeiter vor Ort keine Lust oder Erlaubnis hat, die Zahlung so zu bearbeiten, hilft Dir das auch nicht weiter.

Zweiter Teil: Normalerweise schreiben Kreditinsitute die Verwendung der passenden Vordrucke vor (vgl. Ziffer 11 (priv. Banken) bzw. 20 (Sparkassen) AGB). Die genossenschaftlichen Banken (zu denen auch Deine VR-Bank gehört) sehen das aber etwas lockerer (vgl. Ziffer 11 AGB). Dennoch kann ich mir vorstellen, daß die an so einem Gefrickel auch keinen Spaß haben. Also direkt nachfragen.

Gruß
Christian

Würde sich die Bank daran stören, dass der Üwsg.-Auftrag auf
dem verkehrten Formular eingereicht wurde oder käme es ihr nur
darauf an, dass sämtliche Daten lesbar sind?

Im Einzelfalle kommt das sicher auf die Bank an, und vermutlich steht dazu auch was in den AGB der Bank, aber theoretisch ist eine Bearbeitung denkbar.

Als Entwickler für beleghafte Zahlungsverkehrssysteme kann ich dazu sagen, dass die Bearbeiter vermutlich den Kopf schütteln werden und sauer sind, dass sie den Beleg komplett erfassen müssen, aber je nach Kunde werden sie ihn dennoch bearbeiten, wenn die Angaben stimmen (IBAN-Länge, Prüfziffer, BIC im Bestand, Länderkennzeichen richtig, Betragsgrenze nicht überschritten (nur EU-Standardüberweisung) usw.).

Effektiv wird der Belegschlüssel (unten rechts) als Kriterium herangezogen, um was für einen Auftrag es sich handelt. Gelangt der Beleg in die normale Inlandsverarbeitung, kann er aber nicht automatisch ausgeführt werden, weil dann im Feld Kontonummer Buchstaben stehen. Da sollte also nichts passieren. Er muss eigentlich vorher per Hand aussortiert und in die EUSTD/SEPA-Verarbeitung gegeben werden.

Ob das gemacht wird oder nicht, kann aber hier wohl keiner beurteilen.

Da würde ich mich an Deiner Stelle mit Deiner Bank in Verbindung setzen und entsprechende Belege anfordern. Ich würds nicht drauf ankommen lassen, denn Du weißt dann ja nicht, ob das Geld nun unterwegs ist oder nicht.

Ein falsches Formular zu benutzen ist immer mit einem Mehraufwand für die Bank verbunden.

Gruß,
-Efchen

Dankeschön an alle Antwortenden.

Der konkrete Fall betraf mich nicht selbst (ich „banke online“); ich habe auf diesem Brett für „Offline“-Verwandtschaft nachgefragt, die sich zuvor an mich gewandt hatte. Indem ich auf der Website der VR-Bank des betreffenden Ortes nachgesehen und dort ein SEPA-Formular (als ausdruckbares PDF) gefunden habe, konnte ich das „Problem“ lösen.

Mich selbst hatte eben außerdem interessiert, wie Banken die „Belegwirtschaft“ bzw. die Formularfrage handhaben.

Grüße,
Zeh_14

nur dumm, daß die AGB der meisten Kreditinstitute die
Verwendung von zugelassenen Vordrucken vorschreiben.

Genau diesen Passus habe ich gesucht, jedoch nicht gefunden. Kannst du mir eine passende Textstelle dazu verlinken/zitieren?

Davon abgesehen, eine gute Bank führt den Auftrag bei Eindeutigkeit des Wunsches trotzdem aus, egal welche Form dem Auftrag zugrunde liegt.

nur dumm, daß die AGB der meisten Kreditinstitute die
Verwendung von zugelassenen Vordrucken vorschreiben.

Genau diesen Passus habe ich gesucht, jedoch nicht gefunden.
Kannst du mir eine passende Textstelle dazu
verlinken/zitieren?

Das steht in meinem anderen Artikel.

Davon abgesehen, eine gute Bank führt den Auftrag bei
Eindeutigkeit des Wunsches trotzdem aus, egal welche Form dem
Auftrag zugrunde liegt.

Wenn sich diese gute Bank das zur Regel macht, wird sie wohl die Gebühren erhöhen müssen.

Gruß
C.