Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und werde versuchen die Situation bestmöglich zu schilden.
Person X ist seit dem 16.4. krankgeschrieben und zwar aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Krankmeldung wurde vom Hausarzt mehrmals verlängert, sodass die Person X nun vorläufig bis zum 25.5. (also insgesamt 6 Wochen) krankgeschrieben ist. Es könnte sein das Person X für einen weiteren Zeitraum krankgeschrieben wird. Demnach würde bei einer erneuten Krankschreibung durch die Hausärztin 6 Wochen überschritten werden und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen. Stattdessen müsste von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld gezahlt werden.
Zudem kommt, dass bereits ein paar Monate zuvor (genau am 22.2.) Person X gemeinsam mit ihrem Freund Z eine Reise gebucht hatte und zwar für den Zeitraum 26.5.-5.6. Der Urlaub wurde vom Arbeitgeber bereits Mitte Februar genehmigt. Die behandelnde Ärztin von Person X sagte während der Behandlung, dass sie den Urlaub befürworte und dieser der Genesung diene.
Wie seht Ihr das: Sollte sich Person weiter krankschreiben lassen? Oder lieber nicht über den 25.5. hinaus, in Urlaub fliegen und nach Rückkehr entscheiden, ob eine erneute Krankmeldung nötig ist?
Da Person X bereits 6 Wochen am Stück krankgemeldet ist (evtl. sogar länger, sollte eine neue Krankschreibung durchgeführt werden), ist die Frage, ob Person X ohne weiteres am 26.5. in Urlaub nach Spanien fliegen darf? Oder bedarf es der Zustimmung der Krankenkasse bzw. der erneuten Zustimmung des Arbeitgebers?
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.