Hallo Ihr Steuerexperten,
im Bekanntenkreis tauchte eine interessante Diskussion auf.
Bei einer deutschen Fluggesellschaft beschäftigtes Cockpitpersonal haben einige ihren Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate verlegt. Ihr Gehalt wird in Deutschland auf´s Girokonto überwiesen. Arbeitsvertrag deutsch, Firmensitz deutsch, nur Wohnsitz eben U.A.E.
Jetzt : Einige haben das beim Finanzamt angegeben und bekommen wg. Doppelbesteuerungsabkommen ihr Gehalt in Deutschland nun Brutto für Netto ausgezahlt, nur Sozialversicherungen werden einbehalten.
Andere haben es sozusagen verschlammt und bekommen ihr Gehalt nun wie jeder Deutsche mit Steuerabzügen als Netto ausbezahlt.
Können die jetzt für die Monate ohne Wohnsitz in Deutschland beim Jahresausgleich die Steuer wiederbekommen???
Zum Beispiel abgemeldet Juni 2001 bis Juli 2002
Gruss und danke für die Antworten
m.
Hi,
ich habe heute im Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten nachgesehen unter Art 15 Abs. 3. Danach hat nur Deutschland das Besteuerungsrecht für den Lohn, soweit er für internationalen Luftverkehr bezahlt wird.
Ich wundere mich deshalb, dass einige überhaupt steuerfrei behandelt werden.
Viele Grüße
Cirwalda